gerade konjunktur hat... speziell im nachbarthread ;-)
quelle: SDK.org in Bezug auf das OLG-Urteil
Ist es nicht möglich, den Beweis dadurch zu führen, dass die einzelnen Aktionären verpflichtet werden, Ihre Depotauszüge vorzulegen?
Nein, denn die Abfindungsansprüche sind „verkehrsfähig“, das heißt, sie gehen bei einem Verkauf mit dem in der Aktie verbrieften Anteilsrecht auf den Erwerber der Aktie über. Da der Handel an der Börse anonym erfolgt und die neuen von den alten Aktien nicht unterscheidbar sind, kann der neue Aktionär nicht beweisen, dass er die Ansprüche hat. Das ist in etwa so vergleichbar: Die Jenoptik hat zugelassen, dass zu 99 Kilogramm Zucker ein weiteres Kilo geschüttet und diese 100 Kilo jahrelang durchgemischt wurden. Jetzt ist es unmöglich, gerade das eine, zusätzliche Kilogramm wieder herauszufiltern. Den Beweis, dass ein Aktionär, der seine DEWB-Aktien vielleicht erst letzte Woche gekauft hat, keine anspruchsberechtigten Aktien erworben hat, kann allerdings auch Jenoptik nicht führen.
Und die Konsequenz? Jenoptik hat gegen die Entscheidung des OLG Jena Revision eingelegt. Unterliegt Jenoptik vor dem Bundesgerichtshof, ist damit zu rechnen, dass alle DEWB-Aktionäre im Streubesitz einen Abfindungsanspruch von mindestens 26,51 Euro zzgl. Zinsen einklagen werden. Dann müsste zwar jeder Aktionär individuell klagen, doch mit der BGHEntscheidung im Rücken werden das auch viele tun.
und dann mal den börsendienst zu den verkäufen in jüngster zeit:
"Die Experten von "Der Börsendienst" würden sich die Frage stellen, wer dies in diesem Fall anderes gewesen sein könne als die JENOPTIK AG. Sie würden davon ausgehen, dass Aktien aus dem eigenen Bestand in erhöhtem Maße verkauft worden seien. "
Also wenn das Urteil bestand haben sollte, ist das gefasel aus der jenoptikablehnung der andienung null und nichtig!
Es geht nicht darum aktien seit etwa 1999 zu besitzen, sondern darum, dass man unter umständen jemandem, der 1999 aktien besass, seine aktien abgekauft hat. der anspruch hängt nämlich an der aktie und nicht an der person. aktienrecht 1. stunde...
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