5 Sterne Award für diese Jahresperformance 2012

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eröffnet am: 25.06.12 16:41 von: PerformStar Anzahl Beiträge: 3334
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05.09.24 08:19

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10.09.24 12:53

6785 Postings, 2721 Tage NagartierÜber den Tisch gezogen !

https://www.youtube.com/watch?v=FKv6n5SVjMc&t=2742s

Ab min. 45.30 mal ansehen.

Der Kumpel vom Diviadel erzählt das er bei der WFA AG zu 17,00 € eingestiegen ist ?

Das Video wurde zum Jahresende 2021 abgedreht und da hatte unser Diviadel schon
WFA Aktien im Wert von über 400.000 € verkauft ?  " Siehe weiter oben bei Insiderverkäufe "

Geht einer davon aus das der Diviadel sich mit seinem Kumpel aus dem Video nicht
über solche Verkäufe unterhält ?  

10.09.24 20:57

6785 Postings, 2721 Tage NagartierDer Röhl !!

Christian W. Röhls Weng Fine Art: Totalverlust für Privatanleger

Als Aufsichtsratsvorsitzender hatte Christian W. Röhl die Pflicht, die Interessen der Aktionäre zu wahren.
Doch während die Aktien von Weng Fine Art in den Keller rasselten, wurde deutlich, dass Röhl selbst
zu sehr an seine eigene Propaganda glaubte.

27 Aug. 2024

Manchmal ist die Wirklichkeit härter als ein schlecht verkaufter Picasso. Diese Lektion mussten
Privatanleger der Weng Fine Art schmerzhaft lernen, als die Aktienkurse von schwindelerregenden
36 Euro auf mickrige 3,88 Euro abstürzten.

Und mittendrin im Sog dieses Absturzes:

Christian W. Röhl, Aufsichtsratsvorsitzender und langjähriger Befürworter des Unternehmens.
Zeit für eine kritische Bestandsaufnahme.

Sorgfaltspflichten eines Aufsichtsrats: Was gehört dazu?

Die Rolle des Aufsichtsrats in einem Unternehmen ist von zentraler Bedeutung, um die Interessen
der Aktionäre zu schützen und eine verantwortungsvolle Unternehmensführung zu gewährleisten.

Die Sorgfaltspflichten eines Aufsichtsrats sind vielfältig und klar im deutschen Aktiengesetz (AktG) geregelt.
Zu den wesentlichen Aufgaben und Pflichten zählen:

Überwachung der Geschäftsführung: Der Aufsichtsrat ist dafür verantwortlich, die Arbeit des
Vorstands zu überwachen und sicherzustellen, dass die Unternehmensführung im Interesse
des Unternehmens und seiner Aktionäre handelt. Dies umfasst regelmäßige Kontrollen und
Bewertungen der strategischen Entscheidungen und operativen Maßnahmen des Vorstands.

Beratung und Unterstützung des Vorstands: Neben der Überwachung gehört auch die beratende
Funktion zu den Aufgaben des Aufsichtsrats. Er steht dem Vorstand mit Rat zur Seite und
unterstützt bei wichtigen unternehmerischen Entscheidungen.

Prüfung und Genehmigung wichtiger Geschäfte: Bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen,
wie größere Investitionen, Fusionen oder Verkäufe von Unternehmensteilen, dürfen nur mit
Zustimmung des Aufsichtsrats durchgeführt werden. Diese Genehmigungspflicht stellt sicher,
dass risikoreiche Entscheidungen nicht ohne umfassende Prüfung getroffen werden.

Jahresabschlussprüfung: Der Aufsichtsrat muss den Jahresabschluss, den Lagebericht und den
Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns sorgfältig prüfen. Diese Prüfung ist
entscheidend, um die finanzielle Gesundheit des Unternehmens zu bewerten und sicherzustellen,
dass keine irreführenden oder fehlerhaften Informationen an die Aktionäre weitergegeben werden.

Bericht an die Hauptversammlung: Der Aufsichtsrat ist verpflichtet, der Hauptversammlung regelmäßig
über seine Überwachungstätigkeit zu berichten. Dazu gehört insbesondere der Bericht über die Prüfung
des Jahresabschlusses und andere wichtige Ereignisse und Entscheidungen im Unternehmen.

Einberufung der Hauptversammlung bei Bedarf: Wenn es im Interesse der Gesellschaft notwendig ist,
kann und sollte der Aufsichtsrat die Einberufung einer Hauptversammlung veranlassen. Dies geschieht
häufig in Krisenzeiten oder bei schwerwiegenden Problemen in der Geschäftsführung.

Diese Sorgfaltspflichten sollen sicherstellen, dass der Aufsichtsrat als Kontrollorgan effizient und effektiv
arbeitet und die Interessen des Unternehmens und seiner Aktionäre jederzeit gewahrt bleiben.

Christian Röhl im Aufsichtsrat: Der Totalverlust für Privatanleger

Weng Fine Art, einst als Vorreiter in Sachen digitaler Kunsthandel gefeiert, sollte den Kunstmarkt
revolutionieren. Unter der Führung von Christian W. Röhl schien der Aufstieg unaufhaltsam.

Röhl war nicht nur der Aufsichtsratsvorsitzende, sondern auch einer der größten Fans der eigenen
Aktien. Seine öffentlichen Empfehlungen strotzten vor Zuversicht. Doch genau hier beginnt die Brisanz
dieser Geschichte: Wie konnte ein Unternehmen, das so gefeiert wurde, so tief fallen?

Röhl und die Rolle des Aufsichtsrats: Von Sorgfaltspflichten und Versäumnissen
Als Aufsichtsratsvorsitzender hatte Röhl eine klare Aufgabe: Die Interessen der Aktionäre zu
wahren und die Geschäftsführung zu überwachen. Doch während die Aktie in den Keller rasselte,
stellte sich heraus, dass er wohl etwas zu nah am Geschehen war – und das nicht nur physisch.

Röhls Komplize hatte die Aktie als eine der "Top-Positionen" seines eigenen Portfolios beschrieben und
somit Erwartungen geschürt, die sich letztlich als haltlos erwiesen.

Es stellt sich die Frage: War Röhl zu verliebt in die eigene Idee, um die Realität zu sehen?
Ein Aufsichtsratsvorsitzender sollte nicht nur Strategien abnicken, sondern sie kritisch hinterfragen.

Doch bei Weng Fine Art schien die Euphorie über digitale Zukunftsvisionen die notwendige Skepsis
verdrängt zu haben. Hier wurde ein Unternehmen in den Himmel gelobt, ohne zu merken,
dass es auf tönernen Füßen stand.

Röhl hatte in einem YouTube-Video über die Aktie noch von spektakulären Gewinnen geschwärmt:

„Dann in der kurzen Zeit einen Tenbagger zu haben auf ein paar Prozent von einem Unternehmen
zu sehen, was wir uns vorher so ein paar hunderttausend wert war, da stehen jetzt dann plötzlich
ein paar Millionen dann drin im Depot“, sagte er und beschrieb die Weng Fine Art als
außergewöhnliche Erfolgsgeschichte.
Er sprach sogar von einer „30-bagger“-Performance seit 2004, was bedeutet, dass die Aktie sich
seitdem verdreißigfacht habe. Diese euphorischen Aussagen, die von großen Erfolgen und potenziellen
Gewinnen handeln, stehen nun in krassem Gegensatz zur Realität des Absturzes und werfen Fragen zu
seiner Objektivität und seiner Einschätzung der Risiken auf.

Zum YouTube Video:


Röhls Fokus lag stark auf den Möglichkeiten, die das Unternehmen zu bieten schien, aber weniger
auf den offensichtlichen Gefahren, die mit der Spezialisierung auf einen so volatilen Markt
wie den Kunstmarkt verbunden sind.

Auch in einem weiteren Zitat aus demselben Video betonte er die Notwendigkeit:

„jetzt als Team gemeinsam mit Rüdiger Weng, die Mitarbeiter, wir als Aufsichtsräte, die
Weichenstellung mit vorzunehmen“.
rank Kramer sah die „größte Chance“ des Unternehmens in seinem Vorstoß ins
Kunst-Krypto-Geschäft. Kramer erklärte:

„Dieses Kunst-Krypto-Geschäft, das entstanden ist, hat mich zu dem Kauf bewogen
und zu dem Investment bewogen.“
Die Einschätzung, dass die Fusion von Kunst und Kryptowährung enormes Potenzial hätte,
lockte viele Investoren an, die ähnliche Chancen sahen. Er betonte zudem:

„Für mich ist es eben eine der Top Positionen.“
Doch wie sich zeigte, waren diese Visionen nicht ausreichend fundiert, und das Kunst-Krypto-Geschäft
konnte die Erwartungen nicht erfüllen.

Was nun, Herr Röhl?

Nach dem dramatischen Absturz von Weng Fine Art steht Christian W. Röhl im Mittelpunkt der Krise,
die weit mehr ist als ein finanzieller Rückschlag. Für Röhl, der als Aufsichtsratsvorsitzender eine
zentrale Rolle spielte und die Aktie öffentlich als Top-Investment anpries, bedeutet dieser
Zusammenbruch mehr als nur einen Imageschaden.

Er muss sich jetzt unbequemen Fragen stellen: Wie konnte es zu diesem Desaster kommen?
Und was hätte er tun können, um es zu verhindern?

Eines ist klar: Hier geht es nicht mehr nur um Schadensbegrenzung. Es geht um eine grundsätzliche
Neubewertung seiner Verantwortung und seiner Rolle im Unternehmen.

Röhl hat die Anleger möglicherweise mit seinem Optimismus in die Irre geführt.


https://www.investmentweek.com/...tian-w-rohl-seine-anleger-verraten/


 

02.10.24 11:05

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1595 Postings, 1065 Tage HODELLöschung


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05.10.24 12:40

6785 Postings, 2721 Tage NagartierDie Super AG

Durch die Aufnahme von Krediten erhöht sich der Verschuldungsgrad und damit auch das Risiko
im Unternehmen. Je höher der Verschuldungsgrad, desto abhängiger wird nämlich ein Unternehmen
von externen Gläubigern. Ein hoher Verschuldungsgrad aus obiger Formel erhöht die Risiken der
Kreditgeber, weil deren Haftungsmasse des im Eigenkapital gebundenen Vermögens im Zweifel
nicht ausreichen wird, um in der Insolvenz des Schuldners das Fremdkapital vollständig zurückzuzahlen.

Mit einem hohen Verschuldungsgrad geht normalerweise auch ein hoher Zins- und
Schuldendienstdeckungsgrad einher, weil Schulden Zins- und Tilgungszahlungen auslösen,
die aus dem Umsatzprozess zu finanzieren sind. Aus Sicht des financial leverage indes ergibt
sich – bedingt durch das relativ niedrige Eigenkapital – eine hohe Eigenkapitalrendite
(Leverage-Effekt = Hebeleffekt). Deshalb ist erforderlich, auch die Gesamtkapitalrendite
(Eigen- und Fremdkapital) zu ermitteln. Ein hoher Verschuldungsgrad erhöht wegen des
hohen Schuldendienstes die Ertragsrisiken, weil mehr Gewinne für den Zinsaufwand verbraucht
werden und damit bei zunehmender Verschuldung auch der Break-even-Point ansteigt (cost leverage).  

05.10.24 12:46

6785 Postings, 2721 Tage NagartierViele Briefkästen und viele davon " LEER " ?

05.10.24 14:17

183 Postings, 2801 Tage SmariaDie Super AG

Beziehen si h diese Einsichten auf die Weng Fine Art oder die Artnet?  

05.10.24 15:10

6785 Postings, 2721 Tage NagartierDer letzte macht das ............ !

Nicht mehr Prokura: Sabine Lachenmaier

19.07.2024 Handelsregister tägliche Änderungen


https://www.northdata.de/?id=6225177799294976
 

10.10.24 16:00

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10.10.24 16:05

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