#8487+8488 mit deinem Zitat aus beiden Publikationen zeigst du dem Forum, dass du und die sogenannten Fachautoren das Finanzprodukt ADR gar nicht verstanden habt. Es gab sogar noch einen weiteren Artikel in der WiWo wo sich ein Fachanwalt Wei.... mit ähnlichen Aussagen bis auf die Knochen blamierte. Dieses habe ich dem Anwalt auch schriftlich mitgeteilt und ihm das Produkt ADR erklärt. Ein ADR verkörpert ein Finanzprodukt mit einer Doppelfunktion. Zum einen handelt es sich um einen Optionsschein, der an den westlichen Börsen gehandelt wurde. Nun gibt es gedeckte und ungedeckte Optionsscheine. Wie die Begrifflichkeit Optionsschein. Ein American Depositary Receipt (auch American Depository Receipt, abgekürzt ADR) oder American Depositary Share ist ein auf Dollar lautender, von US-amerikanischen Depotbanken (depositary banks) in den USA ausgegebener Hinterlegungsschein, der eine bestimmte Anzahl hinterlegter Aktien eines ausländischen Unternehmens verkörpert und an deren Stelle am US-Kapitalmarkt gehandelt werden kann. Gleichzeitig verkörpert der ADR ein Gläubigerrecht auf Herausgabe einer bestimmten im ADR Vertrag festgelegten Aktienanzahl. Der jeweilige Inhaber eines ADR kann jederzeit gegen Rückübertragung des Zertifikats an die Depotbank die Herausgabe der bei einer ausländischen Hinterlegungsbank (custodian bank), in der Regel der Zweigstelle der Depotbank im Sitzstaat des ausländischen Unternehmens, verwahrten Aktien bzw. deren Verkauf an der ausländischen Börse verlangen. Wenn ein ADR nicht mehr handelbar ist entspricht sein Wert = 0. Deswegen ist der ADR jedoch nicht wertlos, da er ein Optionsrecht (Herausgaberecht) an den Aktien oder an deren Verkaufserlös hat. Es gibt im Grunde nur 2 Möglichkeiten wo ein ADR komplett wertlos wird. Wenn etwas mit dem Underlying, sprich hinterlegten Aktien etwas passiert. Das wäre der Konkurs des russische Unternehmens bzw. eine Enteignung der in Russland hinterlegten Aktien. Sind aktuell Unternehmen in Russland in Konkurs gegangen??? Hat Russland die hinterlegten Aktien enteignet??? Nein!!! Es ist schon traurig, dass man nach 2 Jahren den vielen selbsternannten Experten noch diese Basics erklären muss. Es wäre schön hier künftig wirkliche Fachbeiträge zu zitieren und keine Publikationen von Laien, die sich für vermeintliche Experten halten. Im übrigen gilt das auch für viele deutsche Fachanwälte um die es seit der letzten Standardkonvertierung sehr ruhig geworden ist.
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