Fahrerlaubnis auf Probe:
Man kennt das ja - ein Verstoss gegen A oder zwei gegen B, dann muss man zur gebührenpflichtigen und nicht gerade billigen Nachschulung. Heute nennt sich das “Aufbau“seminar.
Was die allermeisten nicht wissen:
Der Führerschein kann bereits unwiederbringlich weg sein,
denn ein idiotisches Gesetz schreibt vor,
dass mindestens 5 weitere Personen innerhalb der Probezeit eine Ordnungswidrigkeit begangen haben müssen und sich innerhalb
der Frist, die Ihnen selbst von der Behörde gesetzt wurde,
sich mehr oder wenig freiwillig bereit erklären, im selben Seminar wie Sie die Nachschulung zu absolvieren.
Bleibt derjenige, der die Ordnungswidrigkeit innerhalb der Probezeit begangen hat, alleine oder finden sich innerhalb Ihrer Frist nicht mindestens 5 weitere Personen,
kann das Aufbauseminar niemals stattfinden.
Die Frist verstreicht also fruchtlos.
Natürlich kann bei der Fahrerlaubnisbehörde eine Fristverlängerung beantragt werden (Begründung liegt ja vor),
aber die Frist kann nicht endlos verlängert werden.
Sie verlieren also automatisch Ihren Führerschein, wenn sich Dritte konsequent an die Verkehrsregeln halten und somit kein Aufbauseminar nötig haben.
Der Gesetzgeber geht mit seiner Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen per Gesetz davon aus, dass innerhalb einer recht kurzen Zeitspanne sowieso mehrere Führerscheinneulinge gegen seine STVO verstossen werden.
Was für ein Hohn.
Dabei spielt das Alter des Führerscheinneulings keine Rolle, auch wenn der Führerschein lediglich neu gemacht werden musste.
Im Aufbauseminar wird auch Fünfzigjährigen erzählt, dass Imponiergehabe und riskante Diskofahrten zum erhöhten Unfallgeschehen beitragen.
Fazit: Das ist Deutschland!
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