war die außerordentliche Hauptversammlung der Lino. Dort wurde das also beschloßen. So stehts zumindest im Bundesanzeiger. Wobei "neu" nun ein sehr dehnbarer Begriff in diesem Fall ist :)
Ich investiere bei Hotstocks immer so, dass wenn ich auf die "Fresse fliege" ich mich zwar drüber ärger jedoch das verschmerzen kann. Dafür freue ich mich über jeden Taler der reinkommt. Kleinvieh macht auch Mist.
Du solltest Dir Papiere suchen wo ich nicht investiert bin, dann gehen die auch hoch wie die DUF :-) Überall wo ich drin bin, mache ich Deinem Nick alle Ehre :-)
wenn es nur 50,000 aktien gibt dann börsenwert nur 20,000 € dann müßte man alles wegkaufen 50,000 aktien wäre jemand massiv´st short - das würde einen mördersqueeze geben also die aktie scheint sehr interessant Vorstand (Management)Robert Zeiss einer der bekanntesten mantelspezialisten! Omiris, Porta..... usw. ! Robert Zeiss ist im Vorstand von Carthago Capital Consulting dem Mantelspezialisten ! Carthago ist lt. Comdirect Aktionär bei Linodiagnostic !
Carthago Capital:
Eine Spezialexpertise unseres Hauses besteht dabei in der Strukturierung eines alternativen Weges an die Börse, der im Erwerb einen so genannten Börsenmantels besteht (Reverse Merger). In diesem Bereich gilt die Carthago Capital Consulting AG als innovativer Marktführer in Deutschland
Moderation Zeitpunkt: 30.07.11 20:16 Aktion: Nutzer-Sperre für 7 Tage Kommentar: Regelverstoß - für das Anlegen vieler Doppel-IDs
Onkel Joe
: FFM 50000 Aktien, Stuttgart 1,35 Millionen
Sehr interessant sowas. Ich glaub ich schreib mal die Guys in FFM an und Frag mal nach was denn korrekt ist.
Ich glaube aber, dass die 50000 richtig sind. Laut eBundesanzeiger gab es am 09. Mai 2007 eine außerordentliche HV.
Unter Punkt 5 ist folgendes zu lesen:
5.
Beschlussfassung über eine Kapitalherabsetzung im vereinfachten Verfahren und entsprechende Satzungsänderung
Es wird vorgeschlagen, wie folgt zu beschließen:
Das in 1.350.000 Stückaktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft von € 1.350.000,00 mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von € 1,-- je Stückaktie, wird um € 1.300.000,00 auf € 50.000,00 herabgesetzt. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung zu dem Zweck, Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken (§§ 229 ff. AktG). Die Herabsetzung erfolgt im Verhältnis 27:1 durch Zusammenlegung von jeweils siebenundzwanzig Stückaktien zu einer Stückaktie. Etwaige Spitzen, die dadurch entstehen, dass ein Aktionär eine nicht durch das Zusammenlegungsverhältnis teilbare Anzahl von Stückaktien hält, werden von der Gesellschaft mit anderen Spitzen zusammengelegt und von ihr für Rechnung der Beteiligten verwertet. Die Gesellschaft kann die Verwertung nach Maßgabe von § 226 Abs. 3 AktG oder freihändig vornehmen. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung sowie der Durchführung festzulegen.
§ 4 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000,00 (in Worten: Euro fünfzigtausend), es ist eingeteilt in 50.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien.“