Umtausch ADRs in Aktien – Kontakt zur Depotbank obligatorisch Sehr geehrte Damen und Herren, nachfolgend erhalten Sie weitere aktuelle Informationen zur Situation in Bezug auf russische Wertpapiere bzw. Fonds mit Schwerpunkt Russische Aktien. Wir haben in den letzten Tagen zahlreiche Rückmeldungen von betroffenen Inhabern von ADRs/GDRs erhalten. Demnach ist in fast allen Fällen ein Umtausch der ADRs/GDRs wie von den ADR/GDR Programmen betreuenden Banken vorgesehen, von den jeweiligen Depotbanken der Kunden zurückgewiesen wurden. Nur einige Genossenschaftsbanken, Sparkassen und eine Schweizer Bank haben eine Zusage zum Umtausch gegeben. Ob dieser aber erfolgen wird, ist unklar. In den allermeisten Fällen wird als Grund angegeben, dass die Wertpapiere „sanktioniert“ seien oder dass die Depotbank nicht zuständig sei. Die Situation ist für uns und den von uns mandatierten Rechtsanwalt sehr unübersichtlich. Nach unserem bisherigen Verständnis verpflichtet das russische Gesetz Nr. 114-FZ alle russischen Emittenten dazu, im Zeitraum von 27.04. bis zum 05.05.2022 die Vereinbarungen bzgl. der ADRs/GDRs zu beenden. Eine Verlängerung des Zeitraums kann von der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, wird jedoch nicht garantiert. Inhaber von ADRs/GDRs können diese in Aktien umtauschen, jedoch nur bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Vereinbarung. Ein automatischer Umtausch ist nicht möglich. Für den Umtausch sei die Eröffnung eines Depots bei einer russischen Depotbank zwingend erforderlich. Unserer Erfahrung nach ist die Eröffnung eines Depots bei einer russischen Bank für Anleger ohne russische Staatsbürgerschaft aktuell aber nicht möglich. Nun wurde, wie bereits erwähnt, zahlreichen Anlegern von ihren Depotbanken mitgeteilt, dass das von uns in Newsletter 2 aufgeführte Umtauschverfahren, das von der BNYM für von der BNYM ausgegebene ADRs skizziert wurde, scheitert, weil die deutschen Depotbanken die entsprechenden Schritte nicht durchführen wollen oder können. Dabei ist die Handhabe bei den Depotbanken jedoch in Bezug auf vergleichbare Sachverhalte nicht einheitlich. Uns ist aktuell - wie vielen von Ihnen - auch völlig unklar, was passiert, wenn die ADRs/GDRs nicht bis zum 05.05.2022 bzw. bis zum Zeitpunkt der Beendigung der Vereinbarung zwischen der Depositary Bank und der Emittentin getauscht wurden. Die Citibank wollte dazu nach entsprechender Anfrage der SdK keine Stellung nehmen. Ob anstelle der wirtschaftlichen Berechtigten die Depositary Bank treuhänderisch die Aktien für die Inhaber der ADRs/GDRs halten wird, was eine aus unserer Sicht vernünftige Lösung wäre, ist unklar. Da westliche Banken jedoch Seite 2 von 3 auch keine Depots/Konten mehr in Russland haben dürfen, wäre das wohl nur möglich, wenn die russischen Aktien dann im Ausland verwahrt werden würde, was aber entsprechend gegen russisches Gesetz verstoßen würde. Auch ist unklar, ob die ADRs/GDRs nach dem 5.5.2022 bzw. zum Zeitpunkt der Beendigung der Vereinbarung zwischen der Depositary Bank und der Emittentin, aus den Depots der Inhaber ausgebucht werden. Diesen Aspekt hatte die SdK an die maßgeblichen US-Banken wie Citigroup und BNYM adressiert. Die BNYM antwortete darauf wie folgt: “BNY Mellon’s understanding is that Russian-incorporated issuers will be required to terminate their DR programs within 5 days from the effective date of April 27th. Any termination will be carried out in accordance with the terms, including notice periods, set out in the applicable deposit agreements. The law itself nor the notice to investors of a pending termination will not impact an investor’s ability to cancel DRs. If BNY Mellon receives termination notices from issuers after April 27, 2022, it will inform the market as required by the applicable deposit agreement. Typically the deposit agreements require a termination date to be set at a future date (usually a period of around three months, but it can differ per program). During that termination period, cancellations may continue to be processed. Any notice that BNY Mellon publishes with respect to a given program termination will clearly set out the last date for cancellations to be processed for that program. Further details could be found in our notice - www.adrbnymellon.com/files/al996040.pdf. Additionally, please note the below updated attestation is required to be submitted with cancellation requests - if you cannot attest you were a holder pre 4/27 you will not be able to cancel GDR / ADRS post 4/27. Attestation - www.adrbnymellon.com/files/al996947.pdf” Die BNYM geht also davon aus, dass nach Beendigung des Vertrages zwischen der Depositary Bank und der Gesellschaft weiterhin bis zu einem noch festzulegendem Enddatum ADRs/GDRs umgetauscht werden können und die BNYM den Schlusstag, an dem zuletzt ein Umtausch stattfindet, noch mitteilen wird. Ferner teilt BNYM mit, dass nur diejenigen ein Umtauschrecht haben, die ADRs/GDRs vor dem 27.4.2022 erworben haben. Was nach dem letzten Umtauschtag passiert, lässt die BNYM trotz Anfrage unsererseits bisher offen. Trifft die Antwort zu, sollte noch genügend Zeit bleiben, um mit der jeweiligen Depotbank Lösungen für einen Umtausch zu finden. Wir können jedoch nicht garantieren, dass dies auch so eintreten wird. Wir empfehlen Ihnen auf alle Fälle, Seite 3 von 3 sich mit Ihrer Depotbank auszutauschen und diese darauf hinzuweisen, eine Lösung auszuarbeiten. « Beitrag gekürzt anzeigen
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