um praktischer zu werden: hier ist noch ein rechnungsbeispiel für aktien:
veräußerungspreis 7.200,- - 50% steuerfrei nach §3/40j estg 3.600,- (-) anschaffungskosten 6.672,- - 50% nicht abzugsfähig §3c/2 3.336,- -3.336,- (-) veräußerungskosten (=werbungsko.) 79,- - 50% nicht abzugsfähig 39,50 -39,50 -------------------------------------------------- = gewinn aus privatem veräußerungsgewinn 224,50
Freigrenze von 512,- €, die JEDEN der ehegatten zusteht (R169/3 estr), so sind im beispiel eben keine einkünfte einzusetzen.
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