Ist Voraussetzung einer Selbstanzeige, wie sie Bayern-Präsident Hoeneß abgegeben hat, nicht eigentlich Vertraulichkeit?
Da sprechen Sie ein wichtiges Thema an, denn in gerade diesem Fall scheint das Steuergeheimnis verletzt worden zu sein, das dem Schutz jedes Bürgers dient. Jeder Steuerpflichtige muss sich darauf verlassen können, dass die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit der Finanzbeamten gewahrt bleibt.
Das Steuergeheimnis ist eine notwendige Bedingung dafür, dass der Staat vom Bürger die umfassende Mitwirkung und Offenbarung aller wirtschaftlichen und privaten Verhältnisse verlangen darf.
Finanzbeamten, Richtern, aber auch Ministern ist es grundsätzlich untersagt, über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse zu berichten, die ihnen bekannt geworden sind. Das gilt auch für Strafverfahren im Zusammenhang mit einer Steuerhinterziehung.
Die Verletzung des Steuergeheimnisses ist eine Straftat.
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