ein Strafbefehl, kann auch eine auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr festsetzen, wenn deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird (das Uli einen Verteidiger hat, ist anzunehmen; § 407 II 1 StPO).
Das ist dann eine ganz normale Freiheitsstrafe.
BtW: Das Gericht müsste das auch mitmachen und an dessen Unabhängigkeit zu zweifeln fehlt jeder Anlass. Irgendwelche Ränkespiele sind also ausgeschlossen.
M.E. deutet viel darauf hin, dass - die Selbstanzeige doch wirksam war oder - alles nicht so schlimm wie von den Medien behauptet. War halt ne gute Story. Ihr erinnert Euch: Am Anfang war es ne halbe Mrd., dann nur noch ein paar. Jetzt meint man die Sachen wären weitgehend verjährt. Auch die Verjährung dürfte hierbei schon sehr früh klar gewesen sein.
Und ich finde es ein Spiel mit dem Feuer von einer Besserbehandlung zu reden, wenn eine Straftat verjährt ist. Schließlich verlangt man damit den eingetretenen Rechtsfrieden gerade gesetzeswidrig brechen zu wollen.
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