DEWB: Erste Entscheidung gefallen

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neuester Beitrag: 14.10.05 18:45
eröffnet am: 14.10.05 15:49 von: Kraut Anzahl Beiträge: 3
neuester Beitrag: 14.10.05 18:45 von: Pilgervater Leser gesamt: 5425
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14.10.05 15:49

1623 Postings, 7010 Tage KrautDEWB: Erste Entscheidung gefallen

Der Abfindungsanspruch aus dem zum 31. Dezember 1999 beendeten Unternehmensvertrag mit der Jenoptik erhöht sich für die DEWB-Altaktionäre von bisher 26,51 auf 26,98 Euro. Gleichzeitig steigt der Ausgleichsanspruch von ursprünglich 91 Cent auf 1,27 Euro je Anteilsschein. Wichtig: Mit der Veröffentlichung des Ergebnisses beginnt eine zweimonatige Frist, in der man die Aktie Jenoptik andienen muss.

Der Aktienkurs hat bereits Tage vor der Bekanntgabe reagiert. Innerhalb einer Woche ist das Papier von fünf auf 6,35 Euro in der Spitze gesprungen. Nach der Urteilsverkündung notiert die DEWB-Aktie leicht im Minus bei aktuell 5,75 Euro.




Zwar ist die erste Etappe somit geschafft. Doch nun steht noch die Entscheidung des Revisionsverfahrens beim Bundesgerichtshof aus. Dabei muss das Gericht festlegen, welchen Aktionären die Abfindung zusteht. Geht es nach Jenoptik haben nur die Altaktionäre, also diejenigen die die Aktie vor 2000 gehalten haben, Anspruch darauf.

Dagegen klagen einige DEWB-Aktionäre, denn es kann nicht mehr nachgewiesen werden, wer damals die Aktie in seinem Besitz hatte. Folglich müsste Jenoptik jedem DEWB-Aktionär eine Abfindung zahlen.

Das Oberlandesgericht Jena hat im vergangenen Jahr zu Gunsten der Kläger entschieden. Jenoptik ist in Revision gegangen. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden. Mit einem Urteil ist aber nicht vor 2006 zu rechnen.
 

14.10.05 17:20

721 Postings, 7806 Tage de SadeDanke für Info...

hab mich schon gewundert wegen dem niedrigen Kurs...vielleicht könnte ein Jurist stellung beziehen wie die Cance stehen das Jenoptik gewinnt.  

14.10.05 18:45

2838 Postings, 6888 Tage PilgervaterAbfindung

...Jenoptik erklärt aber auch ferner:"...das beim BGH nach wie vor anhängige Revisionsverfahren zu DEWB werde von dem nunmehr abgeschlossenen Spruchstellenverfahren beim OLG Frankfurt über die Höhe der Abfindung und Ausgleichsbeträge nicht berührt."
Das heißt, dass dieses Urteil mit dem anhängigen nichts zu tun hat, daraus keine Rück-schlüsse auf das zu erwartende zu schließen sind, zumindest nach Jenoptik nicht.
Damit ist zwar eine Entscheidung gefallen (Thread-Überschrift), eine erste, aber zugleich auch letzte, weil sie (nach Jenoptik) die andere nicht berührt!  

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