Ja, ist mir auch schon aufgefallen, geht nicht, weder Kauf noch Verkauf im Live-Tracking. Ich könnte aber eine Verkaufs-Order bei der Baader Bank und bei Societe Generale platzieren. Ist nur fraglich, ob und wann es auf der Gegenseite einen Käufer gibt. Hier wird aber auch als einziger Handelsplatz die Swiss Exchange angezeigt. Vielleicht finden die 3 Vorgenannten irgendwo aufeinander?! Beim Anstieg der letzten Tage ist es zwar nicht besonders ärgerlich, dass ein Verkauf nicht klappt. Aber dennoch interessant, warum es aktuell zu einer Zunahme der Käufe käommt, die den Kurs wirder steigen lassen.
proxima
: Schweizer Aktien ab 1.5.25 in EU wieder handelbar
Bern, 29.01.2025 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 beschlossen, die Europäische Union (EU) per 1. Mai 2025 von der Liste der von der Börsenschutzmassnahme betroffenen Jurisdiktionen zu streichen. Die Börsenschutzmassnahme hatte der Bundesrat 2019 als Reaktion auf die Nicht-Anerkennung der Börsenäquivalenz durch die EU zum vorübergehenden Schutz des Schweizer Börsenplatzes erlassen. Mittlerweile hat die EU die entsprechenden rechtlichen Grundlagen revidiert. Die Schweizer Schutzmassnahme gegenüber der EU ist derzeit daher nicht mehr notwendig und soll zugunsten der Schweizer Unternehmen aufgehoben werden. Die Schweiz wird weiterhin im Regulierungsdialog im Finanzbereich mit der EU die Äquivalenzanerkennungen und Verbesserungen des Marktzuganges für Finanzdienstleister anstreben.
Als Reaktion auf die Nicht-Anerkennung der Schweizer Börsenregulierung durch die EU hatte die Schweiz 2019 eine vorübergehende Schutzmassnahme für den Schweizer Börsenplatz eingeführt. Damit wurde sichergestellt, dass Wertpapierfirmen aus der EU weiterhin Aktien von Schweizer Gesellschaften an Schweizer Handelsplätzen handeln konnten.
Die EU hat im Frühling 2024 die relevanten rechtlichen Grundlagen geändert und damit die Einschränkungen für EU-Wertpapierfirmen für den Handel mit Schweizer Aktien aufgehoben. Damit wird der Handel von Schweizer Aktien an Schweizer Börsen durch das EU-Recht nicht mehr beeinträchtigt. Das vom Gesetz vorgesehene Kriterium der «erheblichen Beeinträchtigung» des Handels mit Schweizer Beteiligungspapieren konnte damit einer neuen Beurteilung unterzogen werden.
In einer Gesamtabwägung hat sich gezeigt, dass die Wirkung der Schweizer Schutzmassnahme gegenüber der EU derzeit nicht mehr notwendig ist und in Einzelfällen zu negativen Auswirkungen für Schweizer Unternehmen führen kann (z.B. im Rahmen von Fusionen mit EU-Gesellschaften). Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, die EU per 1. Mai 2025 von der Liste der von der Börsenschutzmassnahme betroffenen Jurisdiktionen zu streichen.
Im Kontext der Gespräche mit der EU-Kommission über das Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen Schweiz-EU konnte im Sommer 2024 auch der Regulierungsdialog im Finanzmarktbereich mit der EU wieder aufgenommen werden. Aufgrund der hohen Bedeutung des grenzüberschreitenden Privatkundengeschäfts für den Schweizer Finanzplatz wird die Schweiz gegenüber der EU dort weiterhin die Äquivalenzen und Verbesserungen des EU-Marktzugangs für Schweizer Finanzdienstleister anstreben.