Wir haben schon diverse Privatplatzierungen gemacht und daher auch einige Erfahrungen damit gemacht wie die Banken das handhaben:
Grundsätzlich ist es so, dass die Banken nur dann einen anderen Kurs als den zum Zeitpunkt der Übertragung gültigen beilegen müssen, wenn dieser "offiziell" ist. Das ist immer dann der Fall, wenn die Aktien über die Zahlstelle kommen (z.B. aus Bezugsrechten oder Stockdividenden). Dann wird dieser Kurs in den WM-Mitteilungen veröffentlicht. Wir hatten diesen Fall im Dezember bei der Dividende in Form von ArtXX Aktien.
Bei einer Privatplatzierung, wie wir sie jetzt umgesetzt haben, gibt es keinen "offiziellen" Kurs. Die abgebende Bank teilt der annehmenden Bank vielmehr den Kurs zum Zeitpunkt der ÜBERTRAGUNG mit. Die annehmende Bank nimmt diesen dann in aller Regel als Steuerkurs an. Sie KANN auch den Kurs einstellen, den der Käufer ihr nachweist - muss es allerdings nicht ! Einige Aktionäre haben das bei ihrer Bank hinbekommen.
In dem aktuellen Fall ist es so, dass der Kurs, der bezahlt wurde (25,50) viel geringer ist als der, welcher bei der Übertragung angesetzt wird (ca. 35,00). Das hat zur Folge, dass der Empfänger beim Verkauf eine NIEDRIGERE KESt zahlt als er eigentlich müsste, weil der Gewinn höher als steuerlich ausgewiesen sein wird. Ein höherer Steuerkurs bei der Übertragung ist also erst einmal ein VORTEIL, kein Nachteil ! Eine Korrektur kann allerdings auch hier wieder im Rahmen der EST-Erklärung vorgenommen werden.
|