Die Airbus SE meldet die folgenden Aktienrückkauftransaktionen vom 11. Dezember 2019 bis zum 12. Dezember 2019 gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch ("EU-Marktmissbrauchsverordnung"). Die Transaktionen sind Teil des Aktienrückkaufprogramms, das am 6. November 2019 mit dem alleinigen Zweck begonnen wurde, den langfristigen Anreizplan von Airbus in Aktien abzudecken. Die zurückgekauften Aktien werden an die Begünstigten von Long-Term-Incentive-Plänen gemäß den einschlägigen Planregeln neu verteilt. Dieses Aktienrückkaufprogramm wurde am 12. Dezember 2019 abgeschlossen. Der Aktienrückkauf erfolgt gemäß der allgemeinen Ermächtigung des Verwaltungsrats der Airbus SE durch den 13. Beschluss, bis zu 10% des ausgegebenen Aktienkapitals der Airbus SE von der Hauptversammlung zurückzukaufen der Aktionäre der Airbus SE am 10. April 2019.
|