Ich finde solche Perlen mit solch hervorragenden Geschäften (Aktien abladen) immer interessant und faszinierend, was man doch aus viel warmer Luft so alles herzaubern kann ist immer wieder erstaunlich.
Vor allem aber wer und wieviele das wirklich glauben.
Ist aber wohl eher eine Perle im Aktien ausgeben un nicht im "Dope Sektor".
Medizinisches Cannabis hilft unter anderem Schmerzpatienten und Krebserkrankten. Verordnen dürfen es künftig alle Ärztinnen und Ärzte und eine Genehmigung durch die Krankenkasse ist nur einmalig notwendig.
Patientinnen und Patienten sollen medizinisches Cannabis ohne befürchtete neue Hürden verschrieben bekommen können. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern nach einem entsprechenden Beschluss in Berlin mit.
So sollen etwa - anders als von manchen Fachverbänden im Vorfeld befürchtet - künftig nicht nur bestimmte Fachärzte medizinisches Cannabis verordnen dürfen, sondern alle Ärztinnen und Ärzte. Der Ausschuss ist maßgeblich etwa bei der Frage, was Versicherte auf Kosten der Krankenkassen erhalten. Cannabis als Medizin kann in Deutschland seit 2017 verordnet werden. Nun ging es um die Details solcher Verordnungen. Verschrieben wird Cannabis vor allem bei chronischen Schmerzen, Krebserkrankungen, Spastik und Multipler Sklerose. Der Ausschuss-Vorsitzende Josef Hecken sagte, die nun beschlossenen Regelungen stellten "keine zusätzlichen Anforderungen an die Verordnung von medizinischem Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten" dar.
Genehmigung nur in Ausnahmefällen versagen
Da medizinisches Cannabis bis auf wenige Fertigarzneimittel keine arzneimittelrechtliche Zulassung hat, muss der Arzt oder die Ärztin laut dem Ausschuss prüfen, ob andere geeignete Therapien zur Verfügung stehen und Aussicht auf einen positiven Effekt besteht. Bei der ersten Verordnung von Cannabisprodukten ist in der Regel eine Genehmigung der Kasse nötig.
Festgelegt wurde nun unter anderem, dass die Genehmigung nur in begründeten Ausnahmefällen versagt werden darf und bei Folgeverordnungen keine erneuten Genehmigungen nötig sind. Fachverbände etwa von Patientinnen und Patienten hatten gewarnt, dass der Zugang zu medizinischem Cannabis eingeschränkt werden könnte.
Unabhängig davon plant Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gemäß dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken. In den kommenden Wochen will er dafür Vorschläge präsentieren.
Och so viele Beiträge wurden gar nicht gelöscht nachdem ich Pushern und Trollen auf die Füße getreten bin. :-)
Ach die "Farm" ist in Portugal......ja dann hängt an der ollen Halle wohl doch nur ein Briefkasten oder ist da etwa das "Büro"?
Ja geplant ist bei solchen Buden immer das Wort überhaupt.
Wo habe ich Betrug genannt? Ich wäre mit solchen Unterstellungen etwas vorsichtig, der Verfasser dieses Threads konnte das auch sehr gut..... :-)
Wo schreibe ich von Betrug?
Ich habe schon so viele Quellen, Fakten und belegbare Aussagen geliefert.....mehr als diese Butze jemals auch nur liefern könnte.....einfach mal richtig recherchieren bevor man hier peinlich auffällt.
wenn medizinisches Cannabis leichter für Patienten zur Verfügung steht "könnte" dies auch ein gutes Zeichen für Akanda sein. warum? eine größere Menge könnte evtl. auch von Akanda in Zukunft nach Deutschland kommen.
der beisatz für die Legalisierung ist ebenfalls interessant. ich glaube das ist selbsterklärend dass "wenn" es zur Legalisierung normaler Cannabis Produkte und Anbau ebenfalls zu einem run auf Cannabis Aktien kommen "könnte".
sind vorbei mit Taschengeldumsatz. Somit dürften die Stützungskäufe auch vorbei sein und Frau Field könnte jetzt ein erneuter Absturz egal sein. Mal gespannt was heute passiert. Bid Ask mit riesen spread unter 1 Dollar.
Ich denke der Absturz kam zu stande, weil nach der Holigen Übernahme, die Aktien von Akanda, mit denen, unter anderem, die Übernahme bezahlt wurde, direkt an der Börse verscherbelt wurden.
Insgesamt kostete der Deal 26 Millionen Euro. Für eine 20000 m2 Halle und 180 acre Outdoor Anbauflächen, die nicht genutzt werden. Erinnert an die teuren Übernahmen von Halo in ihrer Anfangszeit. Möchte nicht wissen, wieviel Geld da immer versickert ist. IMO
DIE AKANDA CORPORATION HAT DIE EINHALTUNG DER MINDESTGEBOTSPREISANFORDERUNG DER NASDAQ WIEDERERLANGT
LONDON--(BUSINESS WIRE)-- Das internationale medizinische Cannabisplattformunternehmen Akanda Corp. („Akanda“ oder das „Unternehmen“) (NASDAQ: AKAN), ein Unternehmen aus Ontario, gab heute bekannt, dass es ein Benachrichtigungsschreiben erhalten hat (das „Benachrichtigungsschreiben am Compliance“) vom Listing Qualifications Department von The Nasdaq Stock Market Inc. (die „Nasdaq“) vom 27. März 2023, was darauf hinweist, dass das Unternehmen die Einhaltung der Mindestgebotspreisanforderung gemäß Regel 5550(a)(2) wiedererlangt hat ) der Nasdaq Listing Rules (die „Mindestgebotspreisanforderung“).
Wie bereits angekündigt, hatte das Unternehmen am 27. September 2022 eine schriftliche Benachrichtigung (das „Benachrichtigungsschreiben“) von der Nasdaq Listing Qualifications Department erhalten, in der das Unternehmen darüber informiert wurde, dass es die Mindestgebotspreisanforderung als Schlussgebotspreis von nicht erfüllt die nennwertlosen Stammaktien des Unternehmens („Stammaktien“) an 30 aufeinanderfolgenden Geschäftstagen unter 1,00 $ pro Aktie lagen.
Gemäß Nasdaq Listing Rule 5810(c)(3)(A) wurden dem Unternehmen 180 Kalendertage oder bis zum 27. März 2023 gewährt, um die Einhaltung der Nasdaq Listing Rule 5550(a)(2) wiederherzustellen. Um die Konformität wiederzuerlangen, müssen die Stammaktien des Unternehmens an mindestens 10 aufeinanderfolgenden Geschäftstagen einen Schlusskurs von mindestens 1,00 $ haben.
Gemäß dem Benachrichtigungsschreiben zur Einhaltung haben die Mitarbeiter von Nasdaq festgestellt, dass der Schlusskurs der Stammaktien des Unternehmens an den letzten 12 aufeinanderfolgenden Geschäftstagen, vom 9. März bis zum 24. März 2023, bei 1,00 $ pro Aktie oder höher lag. Dementsprechend hat das Unternehmen die Einhaltung von Listing Rule 5550(a)(2) wiedererlangt und die Angelegenheit wurde abgeschlossen.