Der Skandal weitet sich immer weiter aus. Es ist aber jetzt schon mehr als offensichtlich, dass die Finanzaufsicht
1. fehlerhaft gegen EU Normen aufgestellt wurde
Ein wegdelegieren an einen unterfinanzierten Verein ohne Kompetenzen ist nach EU Recht nicht möglich.
2.grob fahrlässig, sogar fast vorsätzlich, im Rahmen ihrer Kompetenzen weggeschaut hat
3. grob fahrlässig , sogar fast vorsätzlich nichts selbst unternommen hat zB einschaltung der Staatsanwaltschaft
4. die Privatanleger in die Irre geführt hat, weil sie gegen whistleblower ermittelt hast und ein LV verhängt hat
5. 16 Monate lang nicht nachgehakt hat als der Fall von einem lächerlichen Sachbearbeiter befindet DPR bearbeitet wurde
6. Interessenskonflikte vorliegen, da Mitarbeiter der BaFin sogar mit wirecard Aktien und derivaten spekuliert haben.
7. die BaFin sehr wohl zuständig war, sogar unabhängig davon ob es ein finanzunternehmen ist
8. die BaFin die Einordnung als nicht Finanzunternehmen letztlich zu vertreten hat. Diese Zuordnung war schlichtweg fehlerhaft, weil die BaFin selbst immer beim wirecard von einem finanzdienstleistungsunternehmen gesprochen hat.
Der Fall ist einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und muss daher auch so behandelt werden. Privatanleger sollten nicht nich Gelder in jahrelangen Prozessen zusätzlich stecken müssen und Rechtsberater und Prozesskostenfinanzierer hier den großen Reibach machen dürfen.
Der Bund kann sich die Schadensersatzansprüche gegen alle Beteiligten abtreten lassen (EY, Insolvenzverfahren, kPMG-die haben zuletzt auch nich Unwahrheiten in den Prüfungsbericht geschrieben und haben ihren Prüfungsbericht vorsätzlich und gesetzeswidrig weichgespült, Vorstände und AR,Insidergeschäftes von Leerverkäufern, etc.) .
Privatanleger sind die am geringsten informierte anlegergruppe. Viele wussten vorher Bescheid , wie die BaFin auch. Das hat sich verbreitet und diese sind ausgestiegen.
Deswegen müssen alle Privatanleger, die in der Aktie und nicht in derivativen Finanzinstrumenten investiert waren, entschädigt werden. Mit e8nem Betrag von 2-3 Mrd. Euro ist die süsumme vergleichsweise gering und der Bund kann sich das Geld von den Beklagten Parteien wieder zurückholen.
Ich bitte sie dringend, das im Plenum des Bundestages einzubringen.
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