Streichung des § 166 Strafgesetzbuch
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neuester Beitrag: 12.02.15 10:18
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eröffnet am: | 11.02.15 22:25 von: | alice.im.börs. | Anzahl Beiträge: | 17 |
neuester Beitrag: | 12.02.15 10:18 von: | alice.im.börs. | Leser gesamt: | 5412 |
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https://www.facebook.com/pages/Hamed-Abdel-Samad/...656003522?fref=nf
uns fehlen nur 300 Unterschriften, um die 10.000 Hürde zu knacken
Streichung des § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)
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https://epetitionen.bundestag.de/content/...1/_08/Petition_56759.html
Petition 56759
Besonderer Teil des Strafgesetzbuches - Streichung des § 166 Strafgesetzbuch (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen) vom 08.01.2015
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Strafvorschrift über Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen ersatzlos gestrichen wird.
Begründung
Nach § 166 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt, in deren Folge namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz gemaßregelt wurden. Dabei wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern durch religiöse oder politische Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.
Während aufgeklärte Gläubige keine Probleme mit satirischer Kunst haben und somit einen besonderen Glaubensschutz gar nicht benötigen, berufen sich religiöse Fundamentalisten seit Jahrzehnten immer wieder auf § 166 StGB, um die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit einzuschränken. Die hier zum Vorschein kommende Kritikunfähigkeit sollte vom Gesetzgeber nicht zusätzlich befördert werden. Borniertheit, Intoleranz und Humorlosigkeit sind keine Rechtsgüter, die unter Schutz gestellt werden sollten. Vielmehr sollte der Staat den Freiraum für kritische und vor allem satirische Kunst erweitern und Künstlerinnen und Künstler in ihrer wichtigen kulturellen Aufgabe bestärken, althergebrachte Sichtweisen gegen den Strich zu bürsten.
Mit der Streichung von § 166 StGB käme der deutsche Staat auch einer wichtigen Forderung des UN-Menschenrechtskomitees nach. Dieses erklärte nämlich 2011, dass „Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag [gemeint ist der „Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte“, ICCPR] inkompatibel“ seien [Human Rights Committee: General comment No. 34, CCPR/C/GC/34, 48].
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Nicht zuletzt wäre die überfällige Abschaffung des „mittelalterlichen Diktaturparagraphen“ (Kurt Tucholsky) auch eine angemessene rechtsstaatliche Reaktion auf die Einschüchterungsversuche militanter Islamisten („Karikaturenstreit“ von 2006, Attentat auf das französische Satiremagazin „Charlie Hebdo“ vom Januar 2015). Denn mit einer ersatzlosen Streichung von § 166 StGB würde der Gesetzgeber unmissverständlich klarstellen, dass der Freiheit der Kunst in einer modernen offenen Gesellschaft höheres Gewicht beizumessen ist als den „verletzten Gefühlen“ religiöser Fundamentalisten.
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Weil ich schon lange sage, daß klar absehbar ist, daß dieser Paragraph in Zukunft massenhaft gegen Islamkritiker und Christen, zwecks Unterdrückung von Islamkritik, instrumentalisiert werden wird.
Begründung - Es wird dann einfach heißen, daß der innere Friede im Hinblick auf den rießigen Anteil von Muslimen, nicht mehr anders zu wahren ist.
Deshalb alle sofort unterschreiben!
Gruß!
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es geht auch nicht darum durchzusetzen "beleidigen zu dürfen"...der missbrauch ist eindeutig mehr auf der andern seite, menschen die sich wegen blödsinn beleidigt fühlen (wollen) u ihre evtl unschönen reaktionen damit rechtfertigen.
wenns persönlich beleidigend ist, wird das je nach formulierung ohnehin strafbar bleiben..
bezug zu 5,6
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Weil sich nach den Vorkommnissen der letzten Jahre sowieso keiner mehr traut den Islam bzw. Propheten zu beleidigen. Und wer statt dessen nur den christlichen Glauben beleidigt, macht sich zukunftig unglaubwürdig, lächerlich und angreifbar, weil er sich dann als einseitigen, feigen Hund outet.
Das ist die Realität in der wir bereits angekommen sind.
Das was ich befürchte, und was du dzt. noch für weniger "interessant" hältst, wird aber schon sehr bald relevant werden - du wirst es noch miterleben, wenn du noch 20 - 30 Jahre vor dir hast (weiß ja nicht wie alt du bist).
Gruß und Gute Nacht!
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Man wird ja nicht als Atheist geboren, genauso wenig wie als religiöser Mensch.
Das was am Ende aus dir wird, hat damit zu tun wie du erzogen wirst, wo und wie du aufgewachsen bist.
Diese ganze Geschichte ist menschgemacht.
Das ist eigentlich nichts anderes als Folklore, Überlieferungen die fortgesetzt werden.
Atheisten hingegen, sind entweder Leute, die nie etwas mit Religion zu tun hatten, oder aber Leute die religiös erzogen wurden und im Laufe ihrer Zeit kritisch mit dem Thema umgegangen sind, nirgendwo irgendwelche Götter für sich sehen.
Religion ist das älteste Geschäftsmodell der Menschheit, die Nutten kamen erst viel später.
Optionen
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§ 166 StGB (Strafgesetzbuch) Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen
http://www.stgb.de/166.html
http://www.juraforum.de/urteile/vorschriften/stgb-166
http://de.wikipedia.org/wiki/...ften_und_Weltanschauungsvereinigungen
Kritik des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen
Laut Paragraph 48 der Stellungnahme des Menschenrechtskomitees der Vereinten Nationen aus dem Jahr 2011, dem Gremium aus achtzehn unabhängigen Experten, die damit beauftragt wurden, Beschwerden hinsichtlich des Internationalen Pakts über Bürgerliche und Politische Rechte zu bewerten, „sind Verbote von Darstellungen mangelnden Respekts vor einer Religion oder anderen Glaubenssystemen, einschließlich Blasphemiegesetzen, mit dem Vertrag inkompatibel, außer in den bestimmten Umständen, wie sie in Artikel 20, Absatz 2 des Vertrags vorausgesehen sind.“ Der Artikel 20, Absatz 2 ruft Staaten dazu auf, Folgendes zu verbieten: „Die Verfechtung nationalen, rassistischen oder religiösen Hasses, welche zur Diskriminierung, Feindseligkeit oder Gewalt anstiftet.“ Der Kommentar verlangt mit Bedacht, dass keine Restriktion die Garantien des Abkommens auf Gleichberechtigung vor dem Gesetz (Artikel 26) und der Freiheit des Denkens, des Gewissens und der Religion (Artikel 18) verletzen darf. Gesetze, die Blasphemie einschränken, sind als solche somit mit den allgemeinen Menschenrechtsstandards inkompatibel.[30][31]
Beispiele (chronologisch):
1984 wurde eine Frau aus Göttingen in zwei Instanzen verurteilt, und zwar für auf einem Flugblatt gemachte Aussage, die christlichen Kirchen gehören zu den „größten Verbrecherbanden“ der Welt sowie für zwei Aufkleber (einer „Lieber eine befleckte Verhütung als eine unbefleckte Empfängnis“ und einer „Masochismus ist heilbar“ in Verbindung mit einem durchgestrichenen Kruzifix).[32]
1993 zeigte die Kölner Stunksitzung ein Kruzifix mit der Inschrift „Tünnes“ anstatt „INRI“. Das Schild wurde nach einer Strafanzeige wegen Gotteslästerung polizeilich beschlagnahmt. Der Regisseur der Stunksitzung erhob gegen den anschließenden Strafbefehl über 6000 DM Einspruch. Diesem wurde wegen des Vorrangs der Kunstfreiheit stattgegeben.[33]
Mit Hilfe des § 166 wurden 1994 die Darstellung gekreuzigter Schweine und die Aufführung des Musicals Das Maria-Syndrom von Michael Schmidt-Salomon verboten, in dem eine (neuzeitliche) „Marie“ durch eine verunreinigte Klobrille befruchtet wird und daraufhin ein Fall von „Jungfrauengeburt“ eintritt. Die Uraufführung des Stücks sollte am 28. Mai 1994 in Trier stattfinden. Einen Tag zuvor wurde auf Antrag des Bistums Trier die Aufführung vom dortigen Ordnungsamt verboten. Auch eine Aufführung vor einem „garantiert religionsgefühllosen Publikum“ wurde nicht zugelassen. Das anschließende Gerichtsverfahren ging über mehrere Instanzen:
Das Bundesverwaltungsgericht[34] bestätigte 1997 die Rechtmäßigkeit des Verbots und folgte darin dem Oberverwaltungsgericht Koblenz.[35]
Das Bundesverfassungsgericht lehnte 1998 eine Behandlung des Falles ohne Angabe von Gründen ab.[36]
Im Februar 2006 wurde ein 61-Jähriger aus Lüdinghausen wegen ‚Beschimpfung eines religiösen Bekenntnisses‘ und ‚Störung des öffentlichen Friedens‘ zu 12 Monaten Haft auf Bewährung und 300 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Er hatte Toilettenpapier mit einem Stempel „Koran, der heilige Qur’an“ bedruckt und es zusammen mit einem Schreiben, das den Koran unter anderem als "Kochbuch für Terroristen" bezeichnete, an Moscheen und Fernsehsender verschickt. Außerdem bot er es zum Verkauf an, um eine "Gedenkstätte für alle Opfer des islamischen Terrors der Vergangenheit und der Zukunft" zu finanzieren. In der Folge wurde er massiv bedroht und erhielt Personenschutz, was das Amtsgericht strafmildernd wertete.[37][38][39]
2006 war ein Sketch der Stunksitzung, bei dem es um Papst Benedikt XVI. und den Kölner Kardinal Meisner ging, Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen. Der WDR sendete diesen Sketch nicht, als er die Sitzung im TV zeigte.[40] Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.[41]
2014 wurde Michael Stürzenberger zu einer Geldstrafe von 2500 Euro verurteilt, weil er sich auf dem Weblog Politically Incorrect äußerte: „Der Islam ist wie ein Krebsgeschwür, das die (noch) freien Völker dieses Planeten zersetzt und nach und nach mit dem Gift dieser brandgefährlichen, intoleranten, frauenfeindlichen, gewalttätigen und machthungrigen Ideologie infiziert.“[42]
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OBERWESEL. (hpd/gbs) “Der öffentliche Friede wird nicht durch Künstler gestört, die Religionen satirisch aufs Korn nehmen, sondern durch Fanatiker, die auf Kritik nicht angemessen reagieren können”, erklärte gbs-Vorstandssprecher Michael Schmidt-Salomon nach dem Anschlag auf das französische Satiremagazin “Charlie Hebdo”. Die weltweiten Solidaritätsbekundungen nach dem Attentat seien ermutigend, aber keineswegs ausreichend. So müsse in Deutschland endlich der sogenannte “Gotteslästerungsparagraph” (§ 166 StGB) gestrichen werden, der den verhängnisvollen Eindruck erwecke, “religiöse Gefühle” seien bedeutsamer als die Freiheit der Kunst.
“Mit Jean Cabut (‘Cabu’), Georges Wolinski, Stéphane Charbonnier (‘Charb’) und Bernard Verlhac (‘Tignous’) sind vier der wichtigsten Karikaturisten Frankreichs bei dem Anschlag ums Leben gekommen. Sie hinterlassen eine Lücke, die kaum zu schließen ist”, sagte Schmidt-Salomon. Kaum jemand habe solchen Mut gezeigt, den Einschüchterungsversuchen muslimischer wie christlicher Fundamentalisten zu trotzen. Es sei zu hoffen, “dass Cabu, Wolinski, Charb und Tignous weltweit Nachfolger finden, die sich durch das schreckliche Blutbad von Paris nicht abschrecken lassen”.
Schmidt-Salomon bezeichnete es als “ermutigend”, dass die Politik und die Medien auf den Anschlag in Paris deutlich anders – nämlich im Sinne einer Stärkung der Kunst- und Meinungsfreiheit – reagierten, als sie es noch 2006 beim sogenannten “Karikaturenstreit” getan haben. “Damals”, so Schmidt-Salomon, “sind viele Politiker nach den Gewaltexzessen, die durch die Veröffentlichung von zwölf Mohammed-Karikaturen in der Zeitung ‘Jyllands Posten’ ausgelöst wurden, fürchterlich eingeknickt, indem sie falschen Respekt gegenüber den ‘verletzten Gefühlen’ religiöser Fanatiker zeigten.” Einige Politiker hätten sich in der Folge sogar als “Trittbrettfahrer des religiösen Fundamentalismus” betätigt und eine Verschärfung des “Zensurparagraphen 166 StGB” gefordert.
Die Giordano-Bruno-Stiftung hatte darauf postwendend mit einer vielbeachteten öffentlichen Petition geantwortet, die klarstellte, dass die Freiheit der Kunst niemals aus Rücksicht auf religiöse Borniertheit eingeschränkt werden dürfe.
Schon damals hatte die gbs die ersatzlose Streichung des §166 StGB gefordert, der Künstlerinnen und Künstler mit Gefängnis bis zu drei Jahren bedroht, sofern sie Religionen oder Weltanschauungen in einer Weise “verächtlich” machten, die den “öffentlichen Frieden” gefährde. “In der Praxis hat dieser Paragraph zu einer völligen Verkehrung des Täter-Opfer-Verhältnisses geführt”, führte Schmidt-Salomon aus. “Namhafte Künstler wie Kurt Tucholsky oder George Grosz wurden mithilfe dieses Zensurparagraphen gemaßregelt. Tatsächlich aber wurde der öffentliche Friede niemals durch kritische Kunst bedroht, sondern vielmehr durch religiöse oder politische Fanatiker, die nicht in der Lage waren, die künstlerische Infragestellung ihrer Weltanschauung rational zu verarbeiten.”
Schmidt-Salomon spricht hier aus eigener Erfahrung: Das von ihm komponierte Rockmusical “Das Maria-Syndrom”, eine Hommage an den amerikanischen Musiker und Bürgerschreck Frank Zappa, wurde 1994 mithilfe des §166 verboten. Einer der Hauptgründe damals: Katholische Fundamentalisten hatten ihn nach Presseberichten über das Stück mit Morddrohungen überzogen.
“Wenn den deutschen Politikern die Kunstfreiheit wirklich so wichtig ist, wie sie behaupten, sollten sie den längst überfälligen Schritt vollziehen und den alten Gotteslästerungsparagraphen abschaffen!”, fordert Schmidt-Salomon. “Wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass sich der Freiheitsgrad einer Gesellschaft nicht zuletzt darin bemisst, welchen Freiraum sie Satirikern gewährt. Denn sie sind die ersten, die totalitärem Denken zum Opfer fallen, geht doch Totalitarismus stets mit einer ausgeprägten Humorallergie einher. Ein moderner Rechtsstaat sollte daher den Freiraum für kritische und vor allem satirische Kunst nicht nur schützen, sondern die Künstlerinnen und Künstler in ihrer kulturellen Aufgabe bestärken, althergebrachte Sichtweisen infrage zu stellen. Dies jedoch wird nur möglich sein, wenn religiöse oder politische Fanatiker in ihre Schranken verwiesen werden. Hierzu müsste der Gesetzgeber klarstellen, dass die Kritikunfähigkeit totalitär denkender Gruppen niemals mit einer Einschränkung der Kunst-, Meinungs- und Pressefreiheit belohnt werden kann. Dies wiederum verlangt, dass der alte Gotteslästerungsparagraph 166 StGB, der im Kern noch aus der Zeit der Vermählung von Thron und Altar stammt, verschwindet! Borniertheit, Intoleranz und Humorlosigkeit sind beim besten Willen keine Rechtsgüter, die in irgendeiner Weise geschützt werden sollten.”
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Keine Einschränkung der Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit aus Rücksicht auf religiöse Borniertheit! Für ein klares Bekenntnis zu den Werten von Humanismus und Aufklärung!
"Eine Menschheit, die das Atom spalten kann und über Satelliten kommuniziert, muss die dafür erforderliche Reife besitzen. Dass sich bestimmte Personen oder Personengruppen durch das Aufstellen "heiliger" (d. h. unantastbarer) Spielregeln jeglichem kritischen Zugriff entziehen und dadurch eigene Denkfehler als verbindlich in die Zukunft fortschreiben, kann und darf in einer modernen Gesellschaft keine akzeptable Praxis mehr sein…"
(Manifest des evolutionären Humanismus)
Als Reaktion auf die weltweiten Proteste, die durch die zwölf Mohammed-Karikaturen der dänischen Zeitung "Jyllands Posten" ausgelöst wurden, hat sich die Arabische Liga mit einem offenen Zensurwunsch an die Vereinten Nationen gewandt. Das UN-Parlament solle einen Beschluss fassen, der "beleidigende Angriffe gegen religiöse Überzeugungen" verbiete. Auch wenn die meisten westlichen Politiker in ihren Stellungnahmen das hohe Gut der Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit würdigten, bemühten sie sich doch, im gleichen Atemzug ihr tiefes Verständnis für die "verletzten religiösen Gefühle" und ihre Abscheu gegenüber den vermeintlich "geschmacklosen" Mohammed-Karikaturen (die in Wirklichkeit weit harmloser waren als beispielsweise Monty Pythons "Das Leben des Brian"!) zu demonstrieren. Auch auf diese subtile Weise können fundamentale Freiheitsrechte auf dem Altar der Diplomatie geopfert werden.
Der gegenwärtige Skandal kommt einigen zensurwilligen Politikern in Deutschland (aber auch in anderen westlichen Ländern) sehr gelegen. Seit vielen Jahren schon versuchen Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit Rückenwind der Kirchen, den sog. "Gotteslästerungsparagraphen" 166 des Strafgesetzbuches zu verschärfen. Zwar scheiterten bislang noch sämtliche christlichen Versuche, die "freche Kritik an der Religion" gänzlich zu verbieten, aber dank der tätigen Unterstützung islamischer Fundamentalisten könnte dieser Anschlag auf die bürgerlichen Freiheiten in absehbarer Zeit nun doch gelingen. (Hieran erkennt man übrigens, dass die entscheidenden Fronten im "Kampf der Kulturen" nicht zwischen islamischer und christlicher Welt verlaufen, sondern zwischen den "Vertretern von Humanismus und Aufklärung" einerseits und den diversen "Feinden der offenen Gesellschaft" andererseits!)
Was heute Not tut, ist ein klares Bekenntnis zu den Werten von Humanismus und Aufklärung. Es sollte einsichtig sein, dass wir unter den Bedingungen einer hoch technisierten Welt auf das "aufklärerische Ärgernis der Kritik" angewiesen sind. Deshalb ist Vorsicht geboten, wenn allzu große Rücksicht auf "religiöse Gefühle" verlangt wird. Der Verweis auf "verletzte religiöse Gefühle" dient den religiösen Kräften nämlich in erster Linie dazu, die eigene weltanschauliche Engstirnigkeit unter "Denkmalschutz" zu stellen! Die Konsequenzen solcher Kritikimmunität sind katastrophal: Wer sich mit "heiliger Empörung" gegen jede Kritik sperren kann, wird kaum die Fähigkeit entwickeln, falsche Ideen sterben zu lassen, bevor Menschen für falsche Ideen sterben müssen.
Wir müssen es daher allen Gläubigen – nicht nur den Muslimen! – abverlangen, dass sie sich mit der Kritik an ihrem Glauben auseinandersetzen. Dem frischen Wind der Kritik darf sich niemand entziehen, auch dann nicht, wenn die Kritik die Absurdität und Lächerlichkeit der eigenen Überzeugungen zu Tage fördert. Zugegeben: Man hört es nicht gerne und es ist auch im höchsten Maße "political incorrect", aber bei Licht betrachtet, lässt sich kaum von der Hand weisen, dass ein Großteil dessen, was Menschen glauben, im höchsten Maße lächerlich ist. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass die Kritik an der Religion häufig im Gewand der Satire auftritt. Anders würde sie ihrem Gegenstand kaum gerecht werden. Man mag dies begrüßen oder bedauern, fest steht aber: Ohne die Kraft des aufklärerischen Spottes hätte auch das europäische Christentum nicht gezähmt werden können. Erst als die Menschen begannen, über die halsbrecherischen intellektuellen Verrenkungen des Christentums und die menschlich-allzumenschlichen Schwächen ihrer religiösen Führer zu lachen, konnten sie die über Jahrhunderte antrainierten Ängste vor Hölle und Teufel überwinden und dem religiösen Missionseifer eine deutliche Absage erteilen.
Fazit: Hätten die Aufklärer der Vergangenheit nicht den Mut aufgebracht, religiöse Gefühle zu verletzen, würden in Europa die Scheiterhaufen wohl heute noch brennen. Angesichts der sehr realen Gefahr, dass wir möglicherweise auf ein Zeitalter der Religionskriege zusteuern, brauchen wir deshalb in der gegenwärtigen Situation nicht weniger, sondern weit mehr religionskritische Stimmen in der öffentlichen Debatte. Die Zeiten, in denen weltanschauliche Offenheit religiösem Offenbarungswahn geopfert wurde, sollten endgültig vorbei sein!
Wir fordern:
• Alle Versuche, die Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit einzuschränken, müssen sofort eingestellt werden! Konkret: §166 StGB darf nicht verschärft, sondern sollte ersatzlos gestrichen werden! Die Religionen dürfen vom Gesetzgeber keineswegs den Freibrief erhalten, sich gegen Kritik zu immunisieren. Wer Zensur erlaubt, will Denken verbieten!
• Auf internationaler Ebene muss entschieden dafür gekämpft werden, dass die gängige Praxis, Religionskritiker zu inhaftieren, zu foltern, zu ermorden, in aller schärfster Form geächtet wird und empfindliche Sanktionen nach sich zieht. Die Durchsetzung der Menschenrechte hat oberste Priorität. Sowohl religiöse Traditionen als auch ökonomische Interessen müssen sich dem unterordnen.
• Die Verantwortlichen in Medien und Politik müssen endlich vernünftige Bedingungen für eine offene Debatte über Religionen schaffen. Die Angst vor der "Verletzung religiöser Gefühle" hat bei vielen Medienvertretern "Scheren im Kopf" erzeugt. Konsequente Religionskritiker kommen nicht nur in islamischen Ländern, sondern auch in Westeuropa kaum zu Wort, viele religionskritische Stellungnahmen werden aufgrund vorauseilender Resignation bzw. Selbstzensur gar nicht erst veröffentlicht.
• Wer (wie "Jyllands Posten") fremde Religionen kritisiert, sollte dringend auch vor der eigenen Tür kehren! Wer von einer aufklärerischen Position heraus den Islam kritisiert, sollte in seiner Kritik die anderen Weltreligionen (insbesondere die artverwandten Religionen Judentum und Christentum) nicht aussparen. Die autoritätsfixierten, apokalyptischen Wahnvorstellungen, die den gegenwärtigen islamischen Fundamentalismus bestimmen, findet man in ähnlicher Ausprägung auch bei strenggläubigen Christen und Juden. Es erzeugt ein falsches Bild, wenn man das Übel allein bei den Muslimen sucht. (In diesem Sinne empfehlen wir "Jyllands Posten" sowie anderen einseitigen Islamkritikern die unten abgebildete Karikatur "Prähistorisches Museum", die im Auftrag der Giordano Bruno Stiftung erstellt wurde… Es ist übrigens nicht zu befürchten, dass irgendeine größere Zeitung diese Karikatur abdrucken wird…)
• Der weltweit boomende Fundamentalismus ist nicht zuletzt Ausdruck gravierender politischer, ökonomischer und sozialer Missstände in der Welt. Die westliche Politik sollte sich bemühen, diese Missstände zu beheben, statt die Prinzipien der Aufklärung auf dem Altar einer kurzsichtigen Diplomatie zu opfern. Letzteres wäre schon allein deshalb verfehlt, da Fundamentalisten dazu neigen, jedes Zugeständnis ihrer weltanschaulichen Gegner als Zeichen der Überlegenheit ihres eigenen Glaubenssystems zu interpretieren.
• All jene, die sich den Werten von Humanismus und Aufklärung verpflichtet fühlen, sollten den Mut aufbringen, öffentlich Farbe zu bekennen. Es ist an der Zeit, Klartext zu sprechen, gerade auch in Bezug auf Religion. Wir dürfen uns nicht länger davor drücken, in aller Deutlichkeit zu formulieren, wofür wir eintreten und wogegen wir uns wenden. Die Fortführung des Projekts der Aufklärung verlangt nicht nur kluge Köpfe, sondern auch die Fähigkeit zum aufrechten Gang…
Die Petition startete am 6. Februar 2006 und endete am 31. Dezember 2006. Sie wurde von mehreren tausend Personen unterschrieben (u.a. von vielen Künstlerinnen und Künstlern).