Meine Verluste wurden lt. Steuerbescheid nicht anerkannt (siehe oben). Deshalb habe ich, trotz der eindeutigen Antwort von Hoetti in # 76, heute beim Finanzamt angerufen. Ich habe nach der Rechtsgrundlage für die oben erläuterte Entscheidung gefragt. Die gesetzliche Grundlage für diese Entscheidung sei der § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Einkommensteuergesetz). Hier findet Ihr den vollen Wortlaut der Rechtsgrundlage: http://www.buzer.de/gesetz/4499/b12080.htm Es erscheint zunächst der § 22 - Bitte bis zum § 23 weiterscrollen! Weil also der Zeitraum, in dem das Papier DB2NYM in meinem Besitz war, über ein Jahr betragt, zählt das Geschäft quasi nicht als ein privates Veräußerungsgeschäft. Das verstehe ich nicht. Wie versteht Ihr das? Bei Aktien war es früher doch so: Nur wer die Aktie länger als ein Jahr im Depot hatte, durfte den Kursgewinn in voller Höhe kassieren, braucht ihn also nicht versteuern. Ich habe jedoch einen Verlust gemacht. Muss mal eine (oder zwei) Nacht/Nächte darüber schlafen, ob ich gegen den Steuerbescheid Widerspruch einlagen werde oder nicht. Dann bekomme ich eine eindeutige, schriftliche Begründung für die Entscheidung des Finanzamtes. Nicht von der Sachbearbeiterin, sondern vom Justitiar.
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