Altbestände und neue Aktien und Abgeltungssteuer

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neuester Beitrag: 03.05.10 15:15
eröffnet am: 04.04.10 18:59 von: Ramses1 Anzahl Beiträge: 5
neuester Beitrag: 03.05.10 15:15 von: kologe Leser gesamt: 3006
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04.04.10 18:59
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21 Postings, 6266 Tage Ramses1Altbestände und neue Aktien und Abgeltungssteuer

hallo habe eine eine Frage zu der Abgeltungssteuer habe ca.150 Aktien im Besdtand gehabt (vor der Abegeltungssteuer) und habe mehrmals zu gekauft nach der Einführung der Abgeltungssteuer bin aber mit dieser Aktenposition immernoch im minus .

Wenn ich jetzt alle alle Aktien dieser Postion verkaufe also die Postion auflöse und ohne Gewinn herausgehe dann trozdem Abegtungsteuer bezahlen auf die Aktien die ich mit Gewinn verkaufen konnte oder gilt dann der Gewinn der gesamten Aktienposition ??

danke schon mal für die Antworten gruss Ramses1

 

04.04.10 19:12
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7197 Postings, 5495 Tage AND1werd mal konkreter...

...sonst kann man da keine genaue Antwort geben.

Grundsätzlich ist es aber so, dass ein etwaiger Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Altaktien steuerfrei ist (sog. privates Veräußerungsgeschäft, Mindesthaltefrist für Steuerfreiheit = 1 Jahr) und der Verlust auf die ab 2009 erworbenen Aktienbestände von deiner Bank für die zukünftige Verrechnung mit Aktiengewinnen "gespeichert" wird (Einstellung in sog. Verlustverrechnungstopf). Auf Verluste zahlst du natürlich keine Abgeltungssteuer...  

04.04.10 19:31
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848 Postings, 5527 Tage vcxy@Ramses1

1. Die Abgeltungsteuer wir immer anhand des Gewinns errechnet - kein Gewinn, keine Steuer.

2. Verluste aus Aktiengeschäften kannst Du mit Gewinnen verrechnen und somit den zu Steuerbetrag mindern.

3. Wenn Du eine Aktienposition vor der Einführung der Abgeltungssteuer gekauft hast kannst Du diese Position steuerfrei liquidieren. Gewinne aus Verkäufen von Aktien welche nach Inkrafttreten der Abgeltungssteuer erworben wurden sind stets abgeltungssteuerpflichtig.

Es zählt hierbei immer das Verhältnis zwischen EKP und VKP, zwar werden dir in Deinem Depot alle Aktien des gleichen Unternehmes in einer Posi mit dem durchschnittlichen EKP angezeigt - steuerrelevant ist jedoch das Verhältnis der einzzelnen EKPs zu dem VKP.

 

04.04.10 20:26

21 Postings, 6266 Tage Ramses1danke

damke für eure Antworten hat mir sehr geholfen nun hab ichs verstanden

gruss Ramses 1 frohe Ostern noch

 

03.05.10 15:15

4435 Postings, 5336 Tage kologeanmerkung zur gewinnverrechnung

so ich mache derzeit so etwas wie eine bankausbildung und habe in der schule folgendes gelernt. Aktiengewinne werden nur mit Aktienverlusten verrechnet. Sonstige einnahmen aus Kapitalvermögen werden auch mit sonstigen Verlusten aus Kapitalvermögen verrechnet. Darunter fallen Zinsen, Gewinnausschüttungen, Fondserträge, Derivateerträge, etc. Deshalb dachte ich mir das es mehr sinn macht, Derivate anstatt aktien zu kaufen. Konkret: anstatt aktien von VW lieber einen open end Call Optionsschein auf VW mit Hebel nahe 1, weil ich hier eventuelle verluste mit gewinnen aller art verrechnen kann. was meint ihr dazu?

Ich finde diese gesetzliche Regel eh total irrsinnig. mein lehrer hat mir erklärt das man damit ursprünglich die spekulation von kleinanlegern eindämmen wollte und somit das kurzfristige zocken mit aktien zurückhalten wollte. Das man mit derivaten viel schneller zocken kann hat sich von den schlauen politikern aber keiner gedacht... konnte es kaum glauben als wir das gelernt haben, aber so scheint es gesetz in unserem "regulierten" land zu sein.

 

 

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