Die nötigen Pflichtmeldungen zu Nettoshortpositionen geben uns auch als Kleinanlegern theor. einen ordentlichen Wissensvorsprung und eine qualitativ sehr hochwertige Informationsquellen auf deren Grundlage ich insbesondere hier im Fall Stammaktien meine Entscheidung für das Invest gefällt habe.
Wenn jedoch, anders als gedacht, Shortseller Möglichkeiten gefunden haben, Pflichtmeldungen zu umgehen, so muss ich sagen, dass mir auch ein großer Teil meiner Sicherheit für das Invest in die Stämme damit flöten geht. Nur kurz gesagt: Was wäre, wenn der BG Master Funds am 14.10.2015 eine meldepflichtige Aktion in Sachen Nettoshortpositionen gebracht hätte? Er hätte eine Pflichtmeldung veröffentlichen müssen. Dies hat er auch getan, aber sie war "leider" "fehlerhaft". BG Master Funds wird die "leider" "fehlerhafte" Pflichtmeldung korrigieren *müssen*... leider jedoch erst in einigen Monaten. Daher hat er zwar seine Pflicht erfüllt, aber wir wissen in punkto shortquote nicht weiter. Wir stochern im Dunkeln und BG Master Funds verschleiert erfolgreich seine Shortaktivitäten und umgeht damit die nötigen Pflichtmeldungen zu Nettoshortpositionen.
Mal sehen, wie der morgige Tag verläuft.
Eines kann ich aber jetzt schon sagen: Ich denke der BG Master Funds hat am 14.10.2015 zumindest eine meldepflichtige Aktion gebracht, aber welche genau können wir nicht erkennen. Er könnte gemeldet haben, dass er seine Shorts verringert oder auch ausgebaut hat. Die nötigen Pflichtmeldungen zu Nettoshortpositionen sind so nur Nebelkerzen. Ich vermute grob anhand des Kursverlaufs, er könnte seine Shorts weiter ausgebaut haben. Aber mal ganz ehrlich, wer ist bitte soooo dumm und macht so etwas. Ich kann das eigentlich nicht glauben!
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