es kann nicht schaden, auch wenn es CZ weniger betrifft.
Vorsicht vor neuer Aktienabzocke aus Kanada
Die Zeit ist reif um eine Warnung auszusprechen. Wertlose kanadische Aktien – notiert an der unbekannten CSE Börse in Kanada - von dubiosen Firmen finden zuletzt gehäuft den Weg auf das Frankfurter Parkett. Die schwarzen Schafe der Branche haben neue Wege gefunden, um gutgläubigen Anlegern hier in Deutschland ihre meist gratis aufgelegten Aktien für teueres Geld zu verkaufen. Der Schaden ist immens: Unsere Aktienkultur wird zerstört, gutgläubige Anleger geprellt und seriöse Börsenbriefe leiden letztendlich an Vertrauensverlust.
Um was geht es genau? In den letzten Jahren hatte die Deutsche Börse ihr Regelwerk dahingehend stark verschärft, um den Weg des sogenannten „Duallisiting“ für ausländische Aktiengesellschaften zu erschweren. Ein „Duallisiting“ ist ein Zweitlisting einer im Ausland notierten Aktiengesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse oder an einer Regionalbörse, wie z.B. Berlin, Stuttgart oder München. Konkret betrifft dies den „Open Market“, früher auch „Freiverkehr“ genannt. Seitdem die neuen Regelungen greifen, sind die Zweitlistings meist leere Aktienhüllen aus der Schweiz, den Bermudas, Malta und aus England zum Erliegen gekommen. Die ebenfalls meist wertlosen Aktien aus dem US-Segment des „OTC-Bulletin Board“ werden in den meisten Fällen an den deutschen Börsen auch nicht mehr gelistet. So ging das Abzocken mittels unseriöser Börsenbriefe und dessen Hintermänner in den letzten Jahren stark zurück. Zuletzt hat sich aber eine neue Nische für dreiste Börsenbetrüger aufgetan, durch welche verstärkt immer neue kanadischen Firmen ihre meist wertlosen Aktien über die Frankfurter Börse an den „deutschen Anleger“ bringen möchten.
Hierzu ein kurzer Exkurs: Die TSX und die TSX-Venture sind Kanadas größte Rohstoffbörsen für große bis kleine Edelmetallproduzenten und Explorer. Daneben tummeln sich Medizin- und Technologiefirmen. Da in den letzten Jahren ebenfalls die kanadische Börse die Kriterien für einen Börsengang im untersten Segment der TSX-Venture verschärft hat, hat die Zahl der neu gelisteten Firmen stark nachgelassen. So hatten auch die schwarzen Schafe der kanadischen Börsenszene kaum mehr eine Möglichkeit, sich günstig an der TSX-Venture listen zu lassen, um dann in Frankfurt ein „Zweitlisting“ anzustreben. Das – so wird es in Kanada gerne genannt – „stupid german money“ konnte also nicht erreicht werden. So war es noch bis vor einigen Monaten.
Damit zur oben angesprochenen Nische, welche seit einigen Monaten mehr und mehr ausgeschöpft wird. Die Deutsche Börse hat es bislang versäumt, ein „Zweitlisting“ für kanadische Firmen zu untersagen, welche sich an der „Canadian Securities Exchange“ – kurz CSE listen lassen. Die CSE ist eine absolute Nischenbörse in Kanada, die weitestgehend unbekannt und vor allem unbedeutend für den Kapitalmarkt ist. Die von der kanadischen Börse geforderten Listingvoraussetzungen („Listing Requirements“) sind so gering, dass sich immer mehr unseriöse Firmen in Kanada listen lassen. So muss – ich zähle hier nur sporadisch auf, da dies den Rahmen dieser Kolumne sprengen würde – ein Börsenaspirant lediglich maximal 50.000 – 100.000 CAD als Firmenkapital nachweisen. Zusätzlich müssen nur 150 Aktionäre vorgewiesen werden können, die eine bestimmte Mindestanzahl der neuen Aktien besitzen (siehe Seite 8/16). Neben weiteren kleinen Regelungen war es das schon im Groben. Demnach keine wirkliche Hürde, um ein nahezu wertloses Unternehmen an eine öffentlich geregelte ausländische Börse zu bringen. Da die CNQ aber eben total unbekannt ist, wird es den schwarzen Schafen schwerfallen, hier Aktien zu verkaufen. Um an das „stupid german money“ zu kommen, muss jetzt ein „Zweitlisting“ in Deutschland her.
Ein Börsenmakler in Frankfurt ist in der Regel schnell gefunden, der sich bereiterklärt, den Handel der ausländischen Aktie als „Zweitlisting“ einzubeziehen. Für den Makler ist es nur eine Dienstleistung, er geht seinem Job nach. Da es die Deutsche Börse erlaubt, CNQ Aktien beispielsweise am Frankfurter Parkett zu listen, dauert das Listing hier in Deutschland nur wenige Tage. Nachdem das Listing vollzogen ist, kann die eigentlich ausländische Aktie der unbekannten CNQ Börse hier ganz normal über jeden Broker in Deutschland über die vergebene Wertpapierkennnummer gehandelt werden. Ein Eldorado öffnet sich, die Nische wird perfekt ausgenutzt. Nachdem die Aktie dann in Deutschland handelt, wird in der Regel die „Promotionmaschine“ angeschmissen. Über bezahlte Email-Verteilerlisten großer Aktienforen oder Finanzseiten wird die Aktie dann zum Kauf empfohlen. Zusätzlich werden unseriöse Börsenbriefe angeheuert, welche sich bezahlen lassen oder selbst mit den Hintermännern in Kontakt stehen. Nicht selten werden so genannte „Telefonkeiler“ eingesetzt, welche die wertlosen Aktien per ungebetenem Telefonanruf zum Kauf empfehlen. Der Push beginnt. Jeder Kauf endet nach wenigen Wochen oder Monaten mit finanziellen Verlust für den Käufer. Es gibt keine Ausnahmen!
Wie erkennen Sie nun, ob es sich um ein „Zweitlisting“ einer Aktie handelt, die als Heimatbörse an der kanadischen CQN handelt?
Hier einige Hilfestellungen: •Sobald Sie per Newsletter oder Anruf aufgefordert werden, die „neue Kursrakete mit 1000% Gewinnpotenzial“ zu kaufen, werden Sie zuerst extrem vorsichtig. •Achten Sie dann darauf, wie sich die ISIN der Aktie zusammensetzt. Sie können diese ermitteln, in dem Sie die Wertpapierkennnummer (WKN) beispielweise auf Finanzseiten wie www.finanztreff.de oben in die Suche kopieren. Nun erhalten Sie neben dem Namen der Aktie die WKN, ISIN und das Symbols. Blicken Sie jetzt auf die ISIN und deren Zusammensetzung. Hier als Beispiel eine ISIN einer Börsenabzocke vom Mai 2014 (siehe dazu auch unten die BaFin Mitteilung): CA2927551051 . Das CA am Anfang der ISIN signalisiert Ihnen, dass diese Aktie als Heimatbörse in Kanada beheimatet ist. •Jetzt gilt es, herauszubekommen, an welcher kanadischen Börse die Aktie gelistet ist. Hierzu rufen Sie direkt die Webseite der CSE unter www.cnsx.ca/CNSX/Securities auf. Unter Eingabe des Firmennamens sehen Sie dann sofort in den Suchergebnissen ob die Aktie an der CNQ handelt. •Auf der rechten Seite (unter „Capitalization“) wird Ihnen dann auch angezeigt, wie viele Aktien das Unternehmen aufgelegt hat. •Hier sind es meist immer viele Millionen Aktien, an der Sie die Marktkapitalisierung berechnen können. Multiplizieren Sie einfach die Summe der ausstehenden Aktien mit dem aktuellen Börsenkurs. Im Fall der obigen Abzocke liegt der Firmenwert bei fast 10 Mio. CAD. •Zur Info: Die kanadischen Aktien können die Insider zu wenigen Cents auflegen. Somit stehen horrende Gewinne an, wenn diese in Frankfurt zu welchem Kurs auch immer verkauft werden können. •Bitte checken Sie regelmäßig die Veröffentlichungen der deutschen BaFin, welche immer wieder den Handel von solchen Aktienabzocken untersagt, wenn diverse Hinweise eingehen. Hier der Link!
Im konkreten Beispiel sieht eine Warnung dann folgendermaßen aus:
Enfield Exploration Corp. (ISIN CA2927551051): BaFin warnt vor Telefonanrufen mit Kaufempfehlungen für Aktien
Bonn/Frankfurt a. M., 27. Mai 2014
Nach Informationen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden derzeit die Aktien der Enfield Exploration Corp. (ISIN: CA2927551051) durch Telefonanrufe (Cold Calling) massiv zum Kauf empfohlen.
siehe hier!
Fazit: Meiden Sie sämtliche Aktien, die an der CSE Börse in Kanada gelistet sind. Sollte Ihnen per Newsletter/Werbung/Telefon eine Aktie zum Kauf empfohlen werden, seien Sie kritisch und melden Sie etwaige Verstöße bei der BaFin. Nur so kann dem Treiben ein Ende gesetzt werden.
http://www.cashkurs.com/kategorie/aktienwelt/...enabzocke-aus-kanada/
|