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„Die Besorgnis der Befangenheit ist begründet“
Die Urteilsbegründung der aufgehobenen 5G-Frequenzvergabe macht klar: Die Marktmacht der Netzbetreiber wie Telekom und Telefónica muss deutlich beschnitten werden.
Schon bei der Urteilsverkündung im Sommer gegen die Bundesnetzagentur hatte das Verwaltungsgericht in Köln wenig Spielraum für Interpretationen gelassen: Es erklärte die 2019 beschiedene 5G-Frequenzvergabe für aufgehoben und ordnete einen neuen Bescheid an. Die Bundesnetzagentur aber wartete mit ihrer Reaktion die schriftliche Urteilsbegründung ab.
Jetzt liegt das 96-seitige Schriftstück der WirtschaftsWoche exklusiv vor. Es spricht eine klare Sprache: „Die Besorgnis der Befangenheit ist gegenüber allen drei Mitgliedern der Präsidentenkammer begründet“, so das Gericht, „die politischen Forderungen haben zu einer faktischen Vorprägung der Präsidentenkammer geführt“. Auch für die Neuentscheidung legt das Gericht bereits die Ausrichtung fest: Bei der Bescheidung muss die Behörde „stärker für die Förderung des Wettbewerbs sorgen“, weil inzwischen eine dahingehende EU-Verordnung in deutsches Recht umgesetzt wurde.
Das kann bedeuten, dass die Rechte der Anbieter, die sich auf den Mobilfunknetzen einmieten, in einer Neuentscheidung gestärkt werden müssen.
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Frequenzvergabe 2025 auf Eis?
Jetzt geht es darum, wie es mit der für 2025 vorgesehenen Frequenzvergabe weitergeht. Bislang plant die Bundesnetzagentur, die Frequenzen einfach zu verlängern und das Verhandlungsgebot beizubehalten. Der Bundesverband der Breitbandkommunikation, Breko, aber fordert: „Nach einem so klaren Urteil kann die Bundesnetzagentur nicht einfach zur Tagesordnung übergehen, sondern muss bei der anstehenden Frequenzverlängerung deutliche Anpassungen vornehmen.“
Die Neuvergabe bezieht sich in so vielen Punkten auf die Frequenzvergabe von 2019, „dass es unklar ist, ob überhaupt etwas Brauchbares übrigbleibt, wenn man diese Referenzen einfach rausstreicht“, so ein Marktteilnehmer. Es ist fraglich, ob die aktuelle Frequenzvergabe nicht überhaupt erst dann beendet werden kann, wenn die Neuauflage der 2019er Entscheidung abgeschlossen ist. Die nächste mündliche Verhandlung in dieser Sache ist am 9. Januar 2025.
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Kaum Interpretationsspielraum
Das Gericht aber lässt genau hierzu kaum Interpretation zu. Die Bundesnetzagentur ist laut dem Urteil erst auf den politischen Druck hin von der von ihr ursprünglich vorgesehenen Diensteanbieterverpflichtung abgerückt: „Es ist nicht bei der äußeren Einflussnahmeversuchung des Digitalministeriums geblieben“, so das Urteil. „Das Gericht ist überzeugt, dass die Präsidentenkammer dem Druck vereinzelt nachgegeben hat, nämlich in Bezug auf die terminliche Gestaltung des Verfahrens, die Überarbeitung der ‚Ersten Abwägungen zu den Vergabebedingungen und Auktionsregeln‘ und in den Zahlungsmodalitäten.“ Genau in ihren ‚Ersten Abwägungen“ aber hatte die BNetzA ursprünglich eine Diensteanbieterverpflichtung vorgesehen.
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Wenn die 5G-Auktion gerichtlich als ungültig erklärt wurde, sind somit auch die für 1&1 definierten Ausbauziele (als Versorgungsauflage) hinfällig.
Mal sehen, was von den einstigen Auktionsauflagen noch übrigbleiben wird.
Wie es scheint, muss dieses Thema zunächst neu "verhandelt" werden bevor die BNetzA dann seine Entscheidungen zu gunsten von mehr Wettbewerb beschließen kann.
Und weiter zieht sich das Thema...