was aus den PP-Geldern geworden ist. Nun, man kann/konnte daraus trefflich Schulden bezahlen, die sonst zu einer Klage geführt hätten (oder bereits anhänglich war). Das könnte im Insolvenzrecht sein, das könnte Privatvermögen betreffen, dass könnte..... Wer mit EUGS im lezten Zeitraum Verträge eingegangen ist, der kannte doch die Firma und die handelnden Personen. Ein solcher Vetragspartner ist doch nicht so däml...., diese Situation im Vetrag nicht zu berücksichtigen (da redet noch keiner davon, diese Situation auszunutzen). Das ist er doch seiner eigenen Vermögensicherung schuldig.
NUR MEINE PERSÖNL. MEINUNG
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