ist ein Begriff, den wir hier ja alle bereits sehr gut kennen...aber wenn etwas besonders positives (oder auch negatives) und stark kursbewegendes kommt - und irgendwann wird es soweit sein - dann in der Regel eher unerwartet (das begünstigt dann häufig kurzfristig sehr starke Kursausschläge)...
Entgegen der Annahme der SdK will SH laut der heutigen Verlautbarung die zum Entwurf ihres Umstrukturierungsplanes eingereichten Stellungnahmen – darunter die der SdK - dann doch berücksichtigen und räumt den Parteien für die Stellungnahmen über eine Verlängerung der Konsultationsfrist bis zum 17.4.23 mehr Zeit ein. „Berücksichtigen“ kann man s o deuten, daß SH möglicherweise taktisch umdenkt und die von der SdK eingeforderten Informationen doch gegeben werden und sich im U-Plan wiederfinden.
"daß SH möglicherweise taktisch umdenkt und die von der SdK eingeforderten Informationen doch gegeben werden und sich im U-Plan wiederfinden."
das glaubst doch noch nicht mal du selbst, als Verfasser des postets, oder???
was Steinhoff macht, ist schon seit Dezember 2022 ganz klar. die Kleinaktionäre haben sich von der SdK beeinflussen lassen und den 20/80 Vorschlag abgelehnt, praktisch sich selbst enteignen lassen (es wurde sogar auf der HF von einem der Manager (Theo de Klerk...) deutlich gesagt, man muss als Aktionär nicht zustimmen... die Aktie reagierte nach der HV entsprechend! 20% wären viel vernünftiger gewesen, auch wenn man was erst nach vielen Jahren bekommen hätte. so besteht die große Gefahr ganz leer auszugehen! Das sagt sogar das berühmte Anlegermagazin, DerAktionär:
Ich habe das lieber ganz klein geschrieben, nicht dass einer noch auf die Idee kommt, jetzt bei dem Kurz zu verkaufen, obwohl ich mal irgendwo gelesen hatte, 1,1c wären mehr als 0,01c. Aber ja, keine Ahnung ob das in der Tat stimmt. Ich bin kein Buchhalter ;-)
Perf. seit Threadbeginn immer noch sehr hoch: -99,60% (kein Change trotz des Meldens des vorherigen Posts #22.505! Die große Frage ist aber, ob diese Performance noch höher werden könnte? z.B. -99,70% - und die Frage wird es aber erst mal unbeantwortet bleiben, auch wenn ebenso dieses Post gemeldet wird ;-)
Langsam macht’s Spaß, das wird mir hier noch ganz unbeabsichtigt zur Herzensangelegenheit. Da wird man einfach von der Diskussion ausgeschlossen bei den Reinkarnierten. LOL
Wieder einen Anderen unfreiwillig freigekämpft. Grrr
3637 da drüben
Ja das liest sich gut.
Die Übersetzung von Punkt 1 lautet
1 Vor der Vereinbarung gemäß
Artikel 381(1) kann der Schuldner oder der Sanierungsexperte nach
Abschnitt 371 kann der Schuldner oder der in § 371 genannte Sanierungsexperte, sofern er bestellt ist, das Gericht ersuchen, über Aspekte zu entscheiden, die im Zusammenhang mit dem Zustandekommen eines Vergleichs nach diesem Abschnitt von Bedeutung sind, einschließlich: