NICHT ausüben, da dort nur Instituionelle das Recht haben!
"Die Bezugsrechte berechtigen dazu, neue Aktien der Gesellschaft zu einem festgelegten Preis zu kaufen. Das Angebot gilt allerdings nur in bestimmten Ländern uneingeschränkt. Das liegt daran, dass der Prospekt für das Angebot nicht nach den Anforderungen der Prospektrichtlinie erstellt wurde. In Deutschland dürfen deshalb nur professionelle Anleger die angebotenen Aktien beziehen. Was professionelle Anleger sind, ist in § 31a des Wertpapierhandelsgesetzes geregelt. Damit ein Anleger als professionell gelten kann, muss er verschiedene Kriterien erfüllen - zum Beispiel im Hinblick auf seine Kenntnisse der Finanzmärkte und seine finanziellen Verhältnisse. Deshalb gelten grundsätzlich erst einmal nur institutionelle Anleger als professionell, zum Beispiel Finanzunternehmen oder Regierungen. Privatkunden sind "von Natur aus " keine professionellen Anleger im Sinne des Gesetzes. Wichtig ist diese Unterscheidung deshalb, weil das Gesetz für private Anleger besondere Schutzvorschriften vorsieht. Nun bietet das Gesetz Privatkunden zwar die Möglichkeit, sich von ihrer Bank als professionelle Anleger einstufen zu lassen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Wir als ING können diese Einstufung aber nicht für Sie vornehmen. Deshalb ist die Ausübung der Bezugsrechte über uns nicht möglich. Die Bezugsrechte werden nicht gehandelt. Bezugsrechte verfallen nach Fristablauf wertlos. Um die Ausbuchung brauchen Sie sich nicht zu kümmern - das erledigen wir automatisch für Sie, sobald unsere Lagerstelle uns die Bezugsrechte ausgebucht hat."
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