Markus Ilg, Hallwylstr. 73, 8004 Zürich, Schweiz Comtrade AG Jarrestrasse 6 22303 Hamburg Deutschland Telefax: 0049/40-374942-60 Tagesordnung der HV vom 27. August 2007 Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit stelle ich folgende Gegenanträge zu Ihrer Tagesordnung für die Hauptversammlung vom 27. August 2007: Gegenantrag zu 1. Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals in vereinfachter Form. Unterpunkt a) Antrag: Die Höhe des Kapitalschnitts wird auf ein angemessenes Verhältnis reduziert. Unter Umständen reicht ein Kapitalschnitt im Verhältnis 1:5 aus. Begründung: Es wird ein sehr starker Kapitalschnitt im Verhältnis 1:10 vorgenommen. Der Vorstand von Comtrade hat den Aktionären bisher nicht mitgeteilt wie hoch das verbliebene Eigenkapital der Gesellschaft ist. Es wurde aber keine Überschuldung gemeldet. Daher ist davon auszugehen, dass noch Eigenkapital vorhanden ist. Somit ist die Angemessenheit des extrem starken Kapitalschnitts nicht nachvollziehbar. Der Vorstand muss hier seiner Informationspflicht gegenüber den Aktionären nachkommen. Gegenantrag zu 2. Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals. Unterpunkt a) Antrag: Der Ausgabebetrag der neuen Aktien ist zu erhöhen. Ein Ausgabebetrag von mindestens 1,50 Euro erscheint angebracht. Begründung: Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien ist mit einem Euro extrem niedrig angesetzt. Bei aktuellen Kursen wäre eine Comtradeaktie nach dem Kapitalschnitt über 100 % mehr wert als der geplante Ausgabebetrag. Ein so hoher Discount zum Marktpreis ist nicht nachvollziehbar und daher unnötig. Gegenantrag zu 2. Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals. Unterpunkt b) Antrag: Unterpunkt b) wird wie folgt geändert: „Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über die weiteren Einzelheiten der Durchführung der 2 Kapitalherabsetzung zu entscheiden. Ein Bezugsrechtshandel an der Börse wird auf jeden Fall gewährleistet. Bestehende Aktionäre erhalten im Verhältnis zu ihrem Aktienbestand ein Vorzugsrecht zur Zeichnung neuer Aktien, die im Rahmen der Kapitalerhöhung nicht gezeichnet wurden.“ Begründung: Es ist davon auszugehen, dass bei Comtradeaktien ein starker Kapitalschnitt (1:5 oder 1:10) vorgenommen wird. Zudem werden die neuen Aktien lediglich zum Nennwert bzw. zu einem Euro ausgegeben. Daher haben die Bezugsrechte einen erheblichen Wert. Die geplante Kapitalerhöhung im Verhältnis 1:5 ist sehr hoch, verlangt bestehenden Aktionären somit einen hohen Kapitaleinsatz ab. Daher muss den Aktionären die Möglichkeit offen stehen, Bezugsrechte zu veräussern und mit dem Veräusserungserlös junge Aktien zu kaufen. Der Ausschluss des Bezugsrechtshandels würde dazu führen, dass viele Aktionäre ihr Bezugsrecht aus finanziellen Gründen nicht wahrnehmen könnten. Darüber hinaus ist es nicht einzusehen, dass potentielle Aktionäre wie BSL Asset Management AG durch einen Ausschluss des Bezugsrechtshandels Aktien deutlich unter Marktwert beziehen können. Gegenantrag zu 2. Beschlussfassung über die Erhöhung des herabgesetzten Grundkapitals. Unterpunkt c) Antrag: Die Mindestanzahl der Aktien, die gezeichnet werden müssen, damit die Kapitalerhöhung in das Handelsregister eingetragen werden kann, ist zu überprüfen und eventuell anzupassen. Begründung: Unterpunkt c) legt nahe, dass lediglich 1,38 Mio. Euro nötig sind, damit das Überleben der Comtrade AG gesichert ist. Dieser Betrag erscheint sehr niedrig. Es ist davon auszugehen, dass der Betrag nicht ausreicht, um Comtrade zu retten. In diesem Fall wäre die Kapitalerhöhung unsinnig und nicht durchzuführen. Es ist ein Mindestbetrag für die Kapitalerhöhung zu wählen, der das Überleben von Comtrade sichert. Es kann nicht angehen, dass Aktionäre Comtrade weiter Geld zur Verfügung stellen und einige Monate später wieder eine Insolvenz ansteht. Gerade in diesem Punkt muss der Vorstand seiner Informationspflicht nachkommen. Auf der Hauptverwaltung ist ein schlüssiges Sanierungskonzept zu präsentieren. Dieses sollte den Aktionären rechtzeitig vor der Hauptversammlung bekannt gemacht werden (z.B. mit einer Präsentation auf ihrer Internetseite). Nur so kann man sich rechtzeitig ein Bild von der Situation bei Comtrade machen. Die Aktionäre sollten sich schon vor der Hauptversammlung Gedanken machen können, ob es schlüssig und Erfolg versprechend ist, was geplant ist. Das Sanierungskonzept wird ja wohl kaum erst am 27. August feststehen. Im Rahmen des Sanierungskonzeptes ist auf die Entwicklung der Probleme von Comtrade, die Eigenkapital- und Verschuldungsituation und die Werthaltigkeit des verbliebenen Leasingportfolios von Comtrade einzugehen. Nur so kann jeder Aktionär qualifiziert feststellen, ob es noch Sinn macht, Kapital bei Comtrade zu investieren, und wenn ja, in welcher Höhe. Gegenantrag zu 3. Wahlen zum Aufsichtsrat Antrag: Zwei der drei Wahlvorschläge für den Aufsichtsrat werden zurückgezogen und ersetzt. Begründung: Es ist in keinster Weise nachzuvollziehen, dass der Aufsichtsrat von Comtrade nur noch aus dem Management von BSL Asset Management AG bestehen soll. 3 Die genannte Gesellschaft ist bis zum heutigen nicht an Comtrade im Umfang grösser 3 % beteiligt (keine Meldung von Stimmrechten ist diesbezüglich bis heute erfolgt). Warum sollte BSL Asset Management auch über 2 Euro je Aktie (umgerechnet nach Kapitalschnitt 1:10) zahlen, wenn BSL eventuell für lediglich einen Euro auch zum Zug kommen kann? Darüber hinaus scheinen die Herren keinerlei Erfahrung im Leasinggeschäft zu haben. Bitte korrigieren Sie mich diesbezüglich. In diesem Zusammenhang wäre eine Vorstellung des Managements von BSL und der Pläne von BSL für Comtrade (beispielsweise bezüglich der Erweiterung der Geschäftsaktivitäten) bei der Hauptversammlung sinnvoll, was offensichtlich aber nicht nach Auskunft von Ihnen geplant ist. Bei Comtrade hat es bis zum heutigen Tag erhebliche Managementfehler gegeben. Die Gesellschaft war seit Börsengang noch nie profitabel; trotz des „sehr erfolgreich[en]“ dritten Quartals (Zitat der Vorstandsvorsitzenden aus dem letzten Quartalsbericht) hat die Gesellschaft die Jahresziele bei weitem nicht erreicht. Nein, es kam noch schlimmer. Gemeldete Umsätze waren vermutlich falsch (bitte um Erläuterung ihrerseits; eine Verfehlung der geplanten Umsätze für das Jahr 2006 ist rechnerisch auf Basis der Neunmonatszahlen praktisch auszuschliessen). Die Krönung war dann ein angekündigter Aktienrückkauf, gefolgt von der Insolvenz. War das der „nachhaltig geschafft[e] Turnaround“ (Zitat VV, 3. Quartal)? Es ist offensichtlich, dass es mindestens eines Aufsichtsratsmitglieds bedarf, das Kompetenz im Leasinggeschäft hat. Als weiteres Mitglied käme ein Vertreter einer Interessenvertretung für Aktionäre (z.B. DSW oder SdK) in Frage, insbesondere, wenn sich kein zweiter Leasingfachmann finden lässt. Die aktuelle Informationspolitik des Vorstands von Comtrade zeigt, dass die Interessen von bestehenden Aktionären mit Füssen getreten werden. Dies muss sich in der Zukunft ändern, oder es gibt keine Zukunft für Comtrade. Mit freundlichen Grüssen, M. Ilg Zürich, 9. August 2007
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