Insolvenzantrag ist anscheinend gestellt. Dieser Antrag, davon können wir fest ausgehen, wird „mangels Masse“ seitens des Registergerichts (Amtsgericht) zurück gewiesen. Damit ist dann die Gesellschaft aufgelöst und kann nicht fortgeführt werden.
Es könnte sich bei der Insolvenzmeldung Greenivorment plc auch um eine Vollfälschung handeln, die vortäuscht, dass Greenviroment tatsächlich als ein real wirtschaftendes Unternehmen existiert haben solle; was ich bezweifle. Greenviroment plc ist von den weithin bekannten pennystock-Drahtziehern lediglich durch Beschreiben von Papier ins Leben und ins völlig unüberprüfte britische Unternehmensregister aufgenommen worden; wie tausende weitere pennystock-„Unternehmen“, die im Wild-West-Freiverkehr Deutschlands eine abzockende Rolle spielten.
BaFin Erteilt nach Einlaufen eines begründeten Hinweises auf z.B. Markt- und Kursmanipulation ein Aktenzeichen, das von rechts nach links so zu lesen ist. 0066 = laufende Nummer eines eingegangenen Hinweises 2012 = Jahr, in dem der Hinweis eingegangen ist Wp = Wertpapierfall WA 24 = die Abteilung „Referat“, die den Fall registriert hat.
Eventuelle „Ordnungswidrigkeiten“ werden durch die BaFin selbst verfolgt. Beim Verdacht auf eine Straftat gibt das Referat WA24 den Vorgang nach abgeschlossener Prüfung an die Staatsanwaltschaft ab, welche das Ermittlungsverfahren durchführt und ggf. Anklage erhebt.
Dieses kann erstens von vornherein zum Scheitern verursacht sein, weil die Drahtzieher schwer, wenn überhaupt, zu ermitteln sind. Und zweitens hat die Staatsanwaltschaft noch hunderte von ähnlich gelagerten pennystock-Fällen auf dem Tisch.
Rückfragen bei Greenviroment führen zu nichts. In Deutschland agierende Personen waren Mitarbeiter der GmbH’s. Formal haben die aber nichts mit der plc zu tun.
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