Rechtlich gilt der Grundsatz, wirksame Verträge sind zu halten und durchzuführen. Vertut sich ein Vertragspartner bei den für ihn wichtigen Inhalten des Vertrages, geht das in der Regel zu seinen Lasten,das gilt auch bei einer falschen Kalkulationsgrundlage , die eine Partei dem Vertrag zugrunde gelegt hat - Kalkulationsirrtum - und ihm nun zum Nachteil wird. Der Versicherer hätte halt besser rechnen müssen. Allenfalls wenn die Berechnungsgrundlagen für dich als Laien erkennbar falsch waren und du erkennen konntest das der Tarif zu niedrig gewählt war, kommt meiner Ansicht nach eine Nachforderung in Betracht. Das sind aber allgemeine Grundsätze, schaue nach , ob in den AGB s deiner Police besondere Regelungen für diesen Fall vorgesehen sind, ansonsten würde ich nicht zahlen. Hätten halt selbst besser rechnen sollen, ihr Fehler
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