Quelle: (WB) 11. Dezember 2008
Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Gaskunden gestärkt. Nach einem Beschluss der Karlsruher Richter müssen sich die Gasversorger eine kartellrechtliche Überprüfung gefallen lassen, weil sie eine marktbeherrschende Stellung innehaben. Laut BGH-Entscheidung gibt es keinen einheitlichen Wärmemarkt. Der Gasmarkt sei isoliert zu betrachten, entschieden die Richter und setzen damit ihre Rechtsprechung fort.
Im konkreten Fall muss sich nun das Oberlandesgericht Celle erneut mit dem erhöhten Gaspreisen der Stadtwerke Uelzen befassen. Die niedersächsische Landeskartellbehörde hatte in der Erhöhung einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gesehen und eine Rückzahlung an die Kunden verlangt.
Die deutschen Gaspreise sind in diesem Jahr nach Angaben des Verbraucherportals "toptarif.de" auf ein Rekordniveau geklettert. Die 20,2 Millionen Haushalte mussten in 2008 13,5 Milliarden Euro und damit 1,13 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr für die Gasversorgung bezahlen. AZ:KVR2/08
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