"Der Rechtsstreit eskalierte, als die Adler Group umfangreiche Änderungen am Steglitzer Kreisel plante und das ursprünglich als Parkhaus vorgesehene Gebäude zu einem Büro- und Geschäftshaus umfunktionieren wollte. Gaufer, der Tiefgaragenstellplatz Nr. 127 erworben hatte, weigerte sich jedoch, auf diesen Stellplatz zu verzichten."
Vorab, um Missverständnisse zu vermeiden:
Natürlich hat ein Käufer Anspruch auf Schadenersatz in solchen Fällen. Aber darum geht es hier offenbar nicht.
Vielmehr soll das ursprünglich geplante Projekt durchgesetzt werden, obwohl das aufgrund der Umstände und Entwicklungen seither gar nicht mehr möglich ist.
Das ist m.E. völlig unverhältnismässig angesichts der Grösse des Gesamtprojektes.
Würde man jetzt die ursprüngliche Planung wieder in Kraft setzen, wären die Käufer und anderen Beteiligten des geänderten Projekts geschädigt und das Unternehmen weiteren Klagen ausgesetzt.
Es kann hier also nur um einen Kompromiss gehen. Das wäre auch nicht anders, wenn Adler deshalb in die Insolvenz geht. Welchen wirtschaftlichen Nutzen hätte das also?
Und zum Thema Bestrafung: die muss sich gegen die Schuldigen richten, wenn sie einen erzieherischen Effekt haben soll. Ich denke nicht, dass das die Gläubiger, Kunden oder aktuelle Aktionäre von Adler sind. Oder gar Foristen, die die Angelegenheit differenzierter sehen.
Um es nochmal deutlich zu sagen: es geht nicht um die Verteidigung von Fehlverhalten in der Vergangenheit oder dessen Leugnung, sondern um pragmatische Lösungen in der entstandenen Lage, die schadenbegrenzend wirken und nicht neue Probleme und Schäden verursachen.
Der Verlust der verbliebenen 33 Cent für die Aktionäre mag Einigen Freude bringen. Würde die in den Artikeln beschriebenen Punkte aber bestimmt nicht verbessern oder gar lösen. Das ändert sich auch nicht, wenn man das immer wieder thematisiert.
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