Frankfurt (vwd) - Das Bundesaufsichtsamt für Wertpapierhandel (BAWe) prüft einen möglichen Verstoß der Singulus Technologies AG, Kahl am Main, gegen die Ad-hoc-Publizitätspflicht. Wie die Zeitung "EURO am Sonntag" aus ihrer kommenden Ausgabe vorab weiter berichtet, hatte die in Bonn erscheinende "Europäische Zeitung" am Dienstagvormittag vorab berichtet, dass der Singulus-Vorstandsvorsitzende Roland Lacher 2001 mit niedrigeren Wachstumsraten rechnet. Daraufhin ging die Singulus-Aktie um 30 EUR bis auf 17,25 EUR zurück. Die entsprechende Ad-hoc-Meldung folgte laut "EURO am Sonntag" erst am Abend nach der Vorabveröffentlichung der Tageszeitung.
"Wir prüfen derzeit, ob die Ad-hoc-Meldung rechtens ist, und vor allem, ob die Mitteilung nicht hätte früher erscheinen müssen", erklärte dem Bericht zufolge Regina Nößner, die Pressesprecherin des BAWe.
vwd/12.1.2001/hal
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