Du hast die Stammaktien erworben, zu einem Preis, der sich derzeit ohne die BZR berechnet. Die neuen Aktien werden erst am 14.12. gehandelt. Du hast also Aktien erworben, ohne die dazugehörigen Bezugsrechte. Wenn Du auf den gleichen Stand kommen willst, wie die Altaktionäre derzeit dastehen, dass sie die KE mitmachen können, dann müsstest Du noch separat die gleiche Anzahl an BZR erwerben, um die selben Rechte zu erwerben, wie sie im Moment noch, und zwar bis zum Ende des BZR Handels, für Altaktionäre bestehen. Du hast das Recht, neue Aktien verbilligt erwerben zu können, nicht dazu gekauft. Wenn Du rechtemäßig aber so gestellt werden willst, wie es die Altaktonäre sein werden, wenn sie die KE ausüben, dann kannst Du natürlich auch jetzt im Verhältnis 1:1,34 die verbilligten Aktien nachkaufen oder BZR kaufen und bis zum 11.12. die neuen Aktien noch zusätzlich bezahlen.
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