um bei dem bsp. mit dem "hausmeister" zu bleiben,der angeblich recht zugesprochen bekommen hat,das er durch roundup/herbizid/unkrautvernichtungsmittel) schwer erkrankt wurde,wie wurde hier auf welcher grundlage dies entschieden??
wenn ein grundsätzlicher, eindeutiger nachweis fehlt,dann fehlt mir/uns/richter eine sachliche entscheidungsfindung,nmm. wer weis wie dieser "herr" das mittel ausgebracht hat? auf der verpackung bzw. auf den kanister wird ausdrücklich "hochgiftig" angezeigt durch symbole und durch den begleitzettel, man sollte schutz kleidung tragen sowie wasserfeste handschuhe und maske tragen a2p2.
hat er das eingehalten?? unabhängig davon ob das mittel krebserzeugend ist oder nicht,alle herbizide;insektizide,fungizide muß man bei ausbringungen die vorschriften einhalten,haben die usa diese vorschriften/gesetze?? wie bei uns??hier in deutschland muß man bei gewerblichen gebrauch "eignungsnachweis führen, hat er die vorschriften lückenlos eingehalten und dokumetntiert,wie viel, wo und wann ausgebracht wurde, oder wurde nur pauschal ihm zugesprochen,auf welcher grundlage??
gruß
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