Der 'Mantel' einer AG hat einen Wert der bei der Bilanzerstellung positiv oder negativ geltend gemacht werden kann. Bei negaiver Bewertung wird der Gewinn des Eigentümers, hier Hach AG, geschmälert; also wird weniger Gewerbesteuer abgeführt. Bei Aktien ist es das selbe Prinzip. Bei Übernahme der Oppermann Ag wurde ein Aktienpaket mit übernommen. Dieses Paket hatte einen Wert der heute natürlich nicht mehr relevant ist. Also kann ich den Verlust aus der Übernahme steuerlich geltend machen. Bei Oppermann ist der Verlust so hoch gewesen, dass es Verlustvorträge für mehrere Jahre gegeben hat. Also trotz 'Pleite' ist es für Hach ein Gewinn. Zusätzlich wurden natürlich alle Kunden übernommen was auch eine Gewinn darstellt. Gruß TAN
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