Cross IT.Media AG Unterschleißheim Jahresabschluss zum 31.12.2007 BILANZ
AKTIVA
ENTWURF
vorläufig und ungeprüft! Euro Gesamtjahr/Stand Euro Euro Vorjahr Euro
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00
II. Sachanlagen 0,00
III. Finanzanlagen 0,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.022,77
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 220.097,18 224.099,95
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 0,00
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 6.281.042,10 6.281.042,10
Summe Aktiva 6.505.142,05
PASSIVA
ENTWURF
vorläufig und ungeprüft! Euro Gesamtjahr/Stand Euro Euro Vorjahr Euro
A. Eigenkapital 0,00 0,00
B. Rückstellungen 1,00 1,00
C. Verbindlichkeiten 6.505.141,05 6.505.141,05
Summe Passiva 6.505.142,05
ANHANG für das Geschäftsjahr 01.01.2007 bis 31.12.2007
ENTWURF vorläufig und ungeprüft!
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2007 wurde nach den geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, vorläufig im Entwurf aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs.1 Nr. 2+3 HGB Anwendung.
Mit Beschluss des Amtsgerichts München – Insolvenzgericht- vom 29.06.2005 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und Herr RA Dr. jur. Michael Jaffé zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 29.08.2005 wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und Herr RA Dr. jur. Michael Jaffé zum Insolvenzverwalter bestellt.
Im Jahr 2007 führte die Insolvenzschuldnerin keinen operativen Geschäftsbetrieb mehr aus.
2. Angaben zur Bilanz
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Wert zum Ansatz gebracht welche bis zum heutigen Stichtag (30.06.2008) realisiert werden konnten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalwerten bewertet. Es handelt sich hierbei um zu erwartende Steuererstattungen.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind nun ggf. die zuvor unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Vermögenswerte enthalten, da es dem Verwalter obliegt, die vollständige Verwertung des Vermögens durchzuführen. Vor diesem Hintergrund erfolgte eine Umgruppierung des Anlage- ins Umlaufvermögen.
Rückstellungen
Für die Verwaltervergütung, Jahresabschlusskosten, Archivierungskosten etc. liegen noch keine abschließenden Erkenntnisse bzw. Rechnungen vor. Es wurde deshalb ein Betrag von 1,00 € als sonstige Rückstellung (Erinnerungswert) eingestellt.
Verbindlichkeiten
Bei den in der Insolvenztabelle aufgeführten Verbindlichkeiten handelt es sich um die im gerichtlichen Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen der Gesamtheit der Gläubiger.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Wert der in der Tabelle angemeldeten Forderungen angesetzt.
Bei diesen ausgewiesenen Verbindlichkeiten können sich eventuell noch Reduzierungen durch Erlöse im Rahmen von Sicherheitenverwertungen durch einzelne Gläubiger ergehen bzw. ergeben haben. Da jedoch zum jetzigen Zeitpunkt keine Schlussrechnungen hierzu vorliegen, verbleibt es aus Vorsichtsgründen beim ursprünglichen Ansatz der Verbindlichkeiten.
Es ist hierbei von unterschiedlichen Restlaufzeiten auszugehen, wobei in Folge der Insolvenzeröffnung diese regelmäßig als fällig gestellt anzusehen sind.
Sonstiges
Da sich die Gesellschaft gegenwärtig in der Abwicklungsphase befindet, ist der Insolvenzverwalter mit dem Abverkauf bzw. der Realisation von Vermögenswerten betraut.
Dieser Vorgang erstreckt sich regelmäßig über einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten. Hierdurch ergeben sich Einnahmen- bzw. Ausgabenwerte, die eine Vergleichbarkeit mit dem jeweiligen Vorjahr nicht ermöglichen. Daher werde keine Vorjahreswerte ausgewiesen.
Bei der Bewertung der Vermögenswerte wurde, ausgehend von der Abwicklung bzw. Einstellung des operativen Geschäftsbetriebes, auf die Bewertungsmaßstäbe abgestellt, wie sie sich ergeben, wenn statt der going-concern-Prämisse die Wertansätze nach dem Zerschlagungswert zu ermitteln sind.
Zum Ausweis kommen die Daten und Angaben, soweit Sie dem Insolvenzverwalter im Rahmen seiner gerichtlichen Bestellung bzw. Amtsausführung bekannt geworden sind.
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