Der Ausdruck ist laut WIKIPEDIA eine abwertende Bezeichnung für einen Rechtsanwalt, dem es an juristischen Kenntnissen mangelt und/oder der auf unlautere bzw. illegale Methoden zurückgreift. Wenn man einen Rechtsanwalt als Winkeladvocat bezeichnet, ist das laut höchster Rechtsprechung allerdings nur dann eine Beleidigung, wenn es am Sachbezug fehlt. Liegt eine solcher vor, so kann die Bezeichnung von der grundsätzlich garantierten Meinungsfreiheit gedeckt sein.
Wo ist hier der Sachbezug ? Na klar, das ist in den Foren schon mehr als ausgiebig diskutiert worden. Es ist natürlich die unselige, unbedachte Äußerung von Dr. Liebscher, die er einst in einer Anwandlung von – man muss es so sagen - Größenwahn und Fehleinschätzung - auf YouTube von sich gegeben hat: „Wir sind signifikant im Geld“. Womit er zweifellos indirekt einen Run auf die Aktien von SH ausgelöst hat, auch wenn er damit keine ausdrückliche Kaufempfehlung gab. Wer investiert war und zwei und zwei zusammenzählen kann und auf dem Konto noch Kohle hatte, witterte zu diesem Zeitpunkt natürlich die große Chance, aus der Steinhoffnummer doch noch mit einem blauen Auge davon zu kommen. Und das ging vermeintlich am besten über eine Verbilligung des Einstandspreises – also Zukäufe auf bis dahin niedrigstem Niveau. Und klar, Neuinvestoren dürften da auch ne ganze Menge drunter sein. Dass es so kommt, hätte Dr. Liebscher mit etwas mehr Hirn leicht erkennen können - ja müssen. In welchem Fiasko das Ganze endete, ist hinlänglich bekannt. Das wirklich Schlimme dabei ist, da bin ich mir sicher, dass die besagte Äußerung von Dr. Liebscher wesentlich dazu beigetragen hat, dass der finanzielle Schaden für viele Anleger noch sehr viel größer wurde, als er ohne die Äußerung sowieso schon war. Über die Redlichkeit und Fachkompetenz eines Dr. Liebscher, der sich, soviel ich weiß, zu keiner Zeit für seinen – ich nenne es groben Fehler - entschuldigt hat, mag jeder selber urteilen. Natürlich auch darüber, ob man ihn als Winkeladvocat bezeichnen darf.
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