Ich würde klagen, wenn ich Börsenbriefe nicht von der Steuer absetzen könnte. Auch einen Aktionär oder eine BO kann man absetzen. Im Gegensatz zum Internetanschluß, wo es komplizierter wird, wenn man es nicht als Hauptjob betreibt, sind dies ganz klar Werbungskosten. Auch Fahrten zur Hauptversammlungen, bei denen man Aktionär ist, können abgesetzt werden mit allem drum und dran. Und ein Börsenbrief dient ausschließlich der Informationsgewinnung, die ich benötige, um an der Börse erfolgreich zu sein. Also keine Frage, wenn Du die Kosten belegen kannst, auf alle Fälle absetzen! Es kann natürlich sein, daß Du beweisen mußt, überhaupt Aktien zu besitzen und damit schlafende Hunde weckst...
Edelmax
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