Es geht um die Formulierung in den Beiträgen – beim Schreiben (ganz besonders bei jenen Titeln/Firmen, die nicht ganz aufrecht stehen), und auch beim Lesen.
Wenn man etwas so formuliert, als wäre es ein Fakt, sollte es auch als Fakt belegbar sein. Ich schrieb nicht, ich würde vermuten, dass die Angabe nicht den Tatsachen entspricht. Meine Aussage war eine andere, ich schrieb nämlich „Ich gehe nicht fix davon aus, dass diese Angabe den Tatsachen entspricht.“ Das ist etwas ganz Anderes.
Ich denke dabei u.a. auch an das folgende Thema: Teco hat laut Geschäftsbericht 2023 (TECO2030_AnnualReport2023.pdf) und laut dem Bericht für das erste Halbjahr 2024 (20240911-H1-2024-Report-1.pdf (teco2030.no)) hohe Schulden gegenüber Lieferanten für von diesen erbrachte Lieferungen und Leistungen. Im Geschäftsbericht 2023 ist die Info, dass Teco Schwierigkeiten hatte, Lieferantenrechnungen in voller Höhe zu begleichen, und dass mit gewissen Hauptlieferanten Stundungsvereinbarungen getroffen wurden (TECO2030_AnnualReport2023.pdf, Seiten 16 und 19). Wenn man die Tätigkeiten von Teco in den letzten zwei Jahren durchdenkt, kann man vermuten, welche Firmen (externe, also außerhalb der Gruppe) es sind, die Teco gegenüber die betraglich höchsten Lieferungen und/oder Leistungen erbracht haben und welche es sind, bei denen Teco die höchsten Schulden daraus haben dürfte. Es gibt das Thema „Gläubigerbevorzugung“. Wenn eine Firma in wirtschaftlicher Schieflage ist, muss sie es sich ganz genau überlegen, wenn sie Schulden begleichen will. Wenn sie z.B. Schulden gegenüber A begleicht, gegenüber B, C etc. aber nicht oder nicht in dieser Höhe, und sie in weiterer Folge in Insolvenz schlittert, kann es sein, dass bei der erfolgten Zahlung an A der Straftatbestand der Gläubigerbevorzugung vorlag. Wirtschaftliche Schieflage ist u.a. auch deshalb eine Schei.situation für eine kranke Firma und ihre Entscheidungsverantwortlichen/Vertretungsbefugten. Auch die Lieferanten kennen das grundsätzliche rechtliche Thema der Gläubigerbevorzugung. Wenn ich als Lieferant weiß, dass der kranke Kunde X die (meine) offene Rechnung aus rechtlichen Gründen jetzt vielleicht gar nicht mehr zahlen darf und/oder die Situation bei einer künftigen Rechnung vermutlich so sein wird, überlege ich als Lieferant mir ganz genau, ob ich diesem Kunden X gegenüber noch Lieferungen/Lieferungen erbringe oder nicht, und, falls ja, in welcher Höhe. Ich als Lieferant, der die wirtschaftliche Schieflage von X kennt, denke auch an meine eventuell künftig eintretenden Forderungsausfälle.
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