Von der Firma Dräger ist da allerdings nichts erwähnt. Außerdem: menschliches Versagen kommt nun mal leider immer wieder vor. Dräger ist für solche Fälle versichert, wie auch die Hypo-Vereinsbank in ihrer letzten Analystenstudie über Dräger klargestellt hat. Und in der neuen Generation dieser Geräte ist ein solches menschliches Versagen ausgeschlossen.
Hier die Meldung: Traunstein: Servicefehler Ursache für den Tod von 19-jährigem Patienten Staatsanwalt beantragt Geldstrafe über 18000 Euro für den Techniker - Klinikpersonal ohne Schuld
Trostberg. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat gestern in einer Presseerklärung festgestellt, dass der 19-jährige Christoph Klein aus Engelsberg tatsächlich durch einen Fehler in einem Narkosegerät der Kreisklinik Trostberg ums Leben gekommen ist. Gegen den verantwortlichen Techniker der Herstellerfirma wurde der Erlass eines Strafbefehls wegen fahrlässiger Tötung und die Verhängung einer Geldstraße über 18000 Euro beantragt. Das Klinikpersonal treffe keine Schuld. Das gegen die Mitarbeiter des Hauses eingeleitete Ermittlungsverfahren sei eingestellt worden, berichtete Helmut Vordermayer, der Chef der Traunsteiner Staatsanwaltschaft.
Wie seinerzeit ausführlich berichtet, war Klein nach einem Verkehrsunfall, der sich am 28. Januar dieses Jahres auf der B 299 in Oberwimm ereignet hatte, in die Kreisklinik Trostberg eingeliefert und zur Vorbereitung einer Notoperation narkotisiert worden. Während der Narkose kam es zum Herzstillstand. Die Ärzte führten diese Tatsache zunächst auf die Schwere der Verletzungen zurück, die das Unfallopfer erlitten hatte. Bei einer Überprüfung des Narkosegerätes durch das Krankenhauspersonal war allerdings schnell der Verdacht aufgekommen, dass mit der Maschine etwas nicht stimmen konnte. Unter anderem wurde eine Schnüffelprobe durchgeführt. Dabei zeigte sich schon, dass aus dem Gerät nicht der erwartete Sauerstoff kam, sondern in der Hauptsache das geruchlose Lachgas, das für eine Narkose verwendet wird
Unverzüglich hatte das Klinkpersonal seinerzeit die Staatsanwaltschaft eingeschaltet und von sich aus um die Aufnahme von Ermittlungen gebeten, um den Vorgang restlos aufzuklären.
Jetzt, gut sieben Monate nach dem tragischen Geschehen, legte die Staatsanwaltschaft das Ergebnis der Untersuchungen vor. Als Todesursache konnte demnach festgestellt werden, " dass in Folge einer falschen Montage des Narkosegerätes bei einer kurz zuvor erfolgten Wartung durch einen Techniker der Herstellerfirma die Schläuche für Lachgas- und Sauerstoffzufuhr auf der Geräte-Innenseite vertauscht angeschlossen wurden, was von außen nicht erkennbar war. Dies führte zur Sauerstoffunterversorgung und im Rahmen der anschließenden Reanimationsmaßnahmen am Patienten zu dessen hundertprozentiger Versorgung mit Lachgas anstelle von Sauerstoff. Die Folge war der Herzstillstand und der Erstickungstod des Patienten."
Die Traunsteiner Staatsanwaltschaft hat aus diesem Grund beim Amtsgericht Traunstein Antrag auf Erlass eines Strafbefehls gegen den Servicetechniker wegen fahrlässiger Tötung und auf Verhängung einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen zu je 100 Euro, also 18000 Euro, gestellt.
Ermittlungen waren von der Staatsantwaltschaft Traunstein auch gegen das Personal der Kreisklinik Trostberg eingeleitet worden. Dazu Oberstaatsanwalt Vordermayer: " Gegen das Klinikpersonal wurde das Ermittlungsverfahren eingestellt. Nach den Gutachten des TÜV-Süddeutschland und der Universitätskliniken München war nämlich der Montagefehler an der Geräte Innenseite auch bei Durchführung der vorgeschriebenen Geräteprüfung vor dem Notfalleinsatz und während der Operation nicht erkennbar."
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