schreibt ein Pflichtangebot vor, für den Fall, dass ein Halter 1/3 der Stimmrechte hält. Das sind entspricht 33 1/3 %, von denen Bouygues aber nur 29,4 % hält. Damit kann B. aber nur "normal" abstimmen, allerdings -wie ich schon geschrieben habe- auch die Sperrminorität ausüben. Aber anders, als Du geschrieben hast, hat Bouygues darüber hinaus eben keine besondere "Entscheidungskraft". Mit der Sperrminorität kann man Beschlüsse verhindern (sperren), aber nicht selber herbeiführen. Dazu müsste Bouygues weitere >20,6 % Stimmanteile auf seine Seite bekommen.
Grundsätzlich entscheidet die Hauptversammlung bei den Kaufangeboten und zwar mit einfacher Mehrheit. Bei Satzungsänderungen mit 2/3 Mehrheit. Ich vermute, dass bei den anstehenden Entscheidungen über die Kaufangebote von GE bzw. Siemens/MHI Satzungsänderungen nötig werden und deshalb mit 2/3 Mehrheit entschieden werden muss.
Im übrigen ist es fraglich, wie Bouygues im Ernstfall entscheidet, da es dort drei große Gruppen von jeweils rund 28 % gibt. Ich vermute, dass da der französische Staat seine Finger mit im Spiel hat und mit dem will es sich ein Baukonzern zu allerletzt verderben.
|