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Finanzaufsicht Verdacht auf Kursmanipulation bei Cobracrest
04. April 2006 Der börsennotierte „Lifestyle-Konzern” Cobracrest ist in das Blickfeld der Finanzaufsicht geraten. „Wir haben eine förmliche Untersuchung wegen des Verdachts auf Kursmanipulation eingeleitet”, sagte eine Sprecherin der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) dieser Zeitung. Sollte der Verdacht sich erhärten, dann würde der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das im Frankfurter Freiverkehr notierte Berliner Unternehmen ist länger im Blickfeld von Anlegerschützern, die hinter den Versprechungen des Gründers und einem undurchsichtigen Übernahmeangebot einen Betrugsfall vermuten.
Die von dem ehemaligen Nokia-Manager Richard Häusler geführte Cobracrest AG & Co. KGaA vertreibt nach eigener Darstellung unter dem Markennamen Clubber Fitnessgetränke in Raststätten und Autohöfen - sowie seit kurzem auch Diätpillen der Marke Hoodia über das Internet. Im Februar 2005 hatten die Manager für das laufende Geschäftsjahr einen Umsatz von mehr als 35 Millionen Euro in Aussicht gestellt. Tatsächlich waren es laut einer kürzlich verbreiteten Pressemitteilung im Ende September beendeten Geschäftsjahr 2004/2005 nach vorläufigen, untestierten Zahlen nur 4,2 Millionen Euro. An der Börse wird Cobracrest dennoch mit gut 120 Millionen Euro bewertet.
„Kein Glaube”
Die Cobracrest-Aktie war in den vergangenen Monaten eines der volatilsten und in Internetforen am heißesten diskutierten Papiere. Denn seit Anfang 2006 liegt ein Übernahmeangebot von Carlyle International Inc. vor. Dieser angebliche New Yorker Investor hat 5,23 Euro je Aktie für Cobracrest geboten - was einem Unternehmenswert von einer guten halben Milliarde Euro entspricht. Doch der Kurs dümpelt um die Marke von 1,20 Euro. „Die Börse schenkt diesem Angebot offenbar keinen Glauben - das ist das erste Mal, daß ich so etwas sehe”, sagt Jürgen Kurz, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Man sollte bei diesem Wert sehr skeptisch sein.”
Jochen Weck, Kapitalanlegeranwalt der Münchener Kanzlei Rössner, geht noch einen Schritt weiter: „Das ist eine Sache für die Staatsanwaltschaft.” Sollte diese Ermittlungen aufnehmen, drohen laut der Bafin-Sprecherin im Falle von gelungener Kursmanipulation bis zu fünf Jahre Haft und bei versuchter Manipulation ein Bußgeld von bis zu einer Million Euro. Weck bezweifelt, ob die Anleger, die eine Annahmeerklärung für die Offerte unterschrieben haben, jemals Geld auf ihrem Konto sehen werden. Mit diesem Vorwurf konfrontiert, läßt die für Cobracrest arbeitende PR-Agentur Borgmeier Vorstandschef Häusler mit den Worten zitieren: „Kein Anleger ist gezwungen, seine Aktien an Carlyle International Inc. zu verkaufen.” Nach Ansicht von Fachleuten könnte Carlyle International die Zahlung umgehen, indem das bis Ende Juni befristete Angebot immer wieder verlängert wird.
Fehler über Fehler
Stutzig macht die Fachleute auch, daß die Mitteilungen zum Übernahmeangebot zumeist von Cobracrest selbst und nicht vom Investor verbreitet werden. Eine eigene Internetseite hat Carlyle International nicht - bis vor wenigen Tagen war auf der Homepage von Cobracrest als Kontakt für Carlyle neben einer New Yorker Adresse und Telefonnummer seltsamerweise auch eine E-Mail-Adresse von Cobracrest genannt. Nach einer Anfrage dieser Zeitung wurde die E-Mail-Adresse rasch wieder entfernt. „Zu unserem Bedauern sind bei der sehr eiligen Überarbeitung unseres Webauftrittes Fehler unterlaufen, zu denen auch die Webadresse gehört”, läßt sich Häusler, der jegliche Interviewanfrage ablehnte, zitieren.
Die bekannte amerikanische Beteiligungsgesellschaft The Carlyle Group, die mehr als 35 Milliarden Dolar verwaltet, steckt jedenfalls nicht hinter dem angeblichen Investor, auch wenn diese Verwechslung Cobracrest wohl nicht ganz ungelegen kommt. So hieß es in einer Cobracrest-Mitteilung aus der vergangenen Woche, Carlyle International besitze nun direkt oder indirekt mehr als 98 Prozent von Cobracrest und halte das Angebot an den Streubesitz aufrecht. Das veranlaßte den Thomson Financial zu der weltweit verbreiteten Meldung, die amerikanische Private-Equity-Gruppe Carlyle besitze nun die Mehrheit an dem Unternehmen. Nach den Angaben einer Carlyle-Sprecherin hat der Private-Equity-Fonds seine Anwälte eingeschaltet, um rechtliche Schritte gegen Cobracrest zu prüfen.
Text: da., F.A.Z., 05.04.2006, Nr. 81 / Seite 21 Bildmaterial: FAZ.NET"""
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