Der Verlust kann ganz normal als Verlustvortrag und -nachtrag im Rahmen der zulässigen Höchstgrenzen vor- oder zurückgetragen werden. Du musst ihn allerdings im Jahr seiner Entstehung (Ausbuchung) vom Finanzamt feststellen lassen.
Sind die Aktien bei dir wirklich wieder eingebucht worden? Wenn ja, mit welchem Vorwand? Bei wem sind sie noch eingebucht worden. Bei meinem Broker ist noch nichts eingebucht worden. An wen kann ich mich hier wenden?
schon erstaunlich das 2 Jahre nach der sensationellen Pleite und nicht wieder gutzumachenden Verlusten hier noch rein geschaut wird. Die Depoleiche wurde einfach ausgebucht und Verlust konnte ich nirgends geltend machen. Gibt es eigl irgend welche aktuellen Erkenntnisse ? Grüße von einen Abgestürzten