Deine berechnungsbeispiele liegen nicht an den Steuern, sondern an der Tatsache, dass du immer die alte Stückzahl wieder haben willst. Mit Steuern hat das nicht das geringste zu tun. Das ist nur der Tatsache geschuldet, dass du mathematisch bei einem Nachkauf natürlich nicht mit der Stückzahl sondern der Summe bei Verkauf rechnen musst.
Die Steuern haben mit der ganzen Berechnung gar nichts zu tun. Ein verkauf bei 17 € würde sich auch dann schon lohnen, wenn du bei 16,8 € wieder einsteigst. Da spielt höchstens die Frage eine Rolle, wie hoch deine Ordergebühren sind. Bei 100 Stück liegt deine verkaufssumme bei 1700 €. Bei knapp 20 € Kauf/Verkasufsgebühren müsstest du also möglichst uinter 16,8 € wieder einsteigen.
Aber wie gesagt, mit der steuerlichen Frage hat deine Argumentation nicht das geringste zu tun. Bei dir gehts um die rein mathematische Frage, ob man Stückzahl oder Summe des Verkaufs beim Wiedereinkauf nutzt. Du musst natürlich die Summe nehmen. Sonst nutzt dir ein Kauf zu geringeren Kursen garnichts.
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