Hinweise auf Insiderhandel bei DaimlerChrysler Die Börsenaufsichtsbehörde BaFin geht dem unerwartet starken Kursanstieg der Konzern-Aktie nach der Rücktrittsankündigung des Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp nach Der Konzern kommt aus den Schlagzeilen nicht heraus Foto: AP Stuttgart - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt die Herausgabe der Namen aller Personen, die im Vorfeld des Rücktritts von DaimlerChrysler-Chef Jürgen Schrempp mit Papieren des Autokonzerns gehandelt haben. Die Kreditinstitute und Finanzdienstleister müßten die Namen offenlegen, sagte eine Sprecherin der Aufsichtsbehörde. Auch DaimlerChrysler müsse gegenüber der BaFin bekanntgeben, wer Insiderwissen von Schrempps Rücktritt hatte, fügte sie hinzu. „Wir haben eine förmliche Untersuchung eingeleitet“, sagte Behördensprecherin Sabine Reimer in Bonn weiter. Vom DaimlerChrysler-Konzern war keine Stellungnahme zu erhalten.
Es geht um mögliche Kursmanipulationen und Insiderhandel mit den Aktien im Zusammenhang mit der Rücktrittsankündigung von Vorstandschef Schrempp am 28. Juli. Danach hatte der Kurs um weit mehr als zehn Prozent zugelegt. Eine routinemäßige Voruntersuchung der BaFin habe Hinweise auf mögliche Verstöße gegen Kapitalmarktgesetze ergeben, hieß es aus der Behörde weiter.
Im Normalfall melden die Banken alle Wertpapiertransaktionen ohne Namen an die BaFin in Bonn. Bei förmlichen Untersuchungen werden die Banken aufgefordert auch die Namen offenzulegen. Die Sprecherin der BaFin nannte am Mittwoch allerdings nicht den genauen Zeitraum auf die sich die Untersuchung bezieht. Es gebe bei der Untersuchung auch keine Festlegung über die Größenordnung des Handels mit DaimlerChrysler-Aktien, sagte die Sprecherin.
Der Vorsitzende des Dachverbandes Kritische Aktionäre bei DaimlerChrysler, Jürgen Grässlin, hatte kurz nach dem Rücktritt von Schrempp erklärt, daß „Insidergeschäften Tür und Tor geöffnet“ gewesen seien. Er selbst sei bereits zwölf Tage vor der offiziellen Bekanntgabe von Schrempps Rücktritt darüber informiert gewesen. „Hätten wir Aktionäre zu diesem Zeitpunkt in Daimler-Aktien investiert, hätten wir uns alle bereichern können.“ Die BaFin erklärte dazu, Grässlin sei aufgefordert worden seine Hinweise zu konkretisieren.
Grässlin sprach von Informationen, daß Führungskräfte aus dem Schrempp nahe stehenden Umfeld Insidergeschäfte selbst oder über dritte getätigt hätten. DaimlerChrysler hatte Ende Juli juristische Schritte gegen Grässlin eingeleitet. Grässlins Aussage, er habe schon einige Tage zuvor gewußt, daß Schrempp zurücktritt, sei unwahr, hatte das Unternehmen betont. Auch Grässlins Behauptung, Schrempp sei nicht freiwillig zurückgetreten, sei falsch. WELT.de/rtr
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