der weiß, dass es sich hier um eine insolvente Aktie handelt, die jederzeit von der Börse genommen werden könnte, falls
a) der Insolvenzverwalter die Insolvenzmasse zu schonen hat oder
b) hier eine künstliche Nachfrage bzw. ein künstlich hohes Kursniveau erzeugt wird, weil Artikel 12 MMVO 2016 gestreift wird.
280.000 gehandelte Aktien sind tatsächlich nicht viel angesichts der insgesamt 36.200.000 Aktien. Ab 3% bzw. 1.086.000 Aktien sind Stimmrechte nach §21ff WpHG zu melden.
Und eine Marktkapitalisierung bei 0,036 Euro/Aktie in Höhe von 1,3 Millionen Euro ist meiner Auffassung nach für eine Insolvenz-AG schon fast zuviel, wenn man sich die inzwischen geltenen Rahmenbedingungen für z.b. die Fortsetzung einer AG anschaut.
NmM.
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