aber wir beziehen uns hier ja alle auf die Aussagen in #1024
ob man das dann nun als Pflichtmitteilung sieht oder nicht, liegt im Ermessensspielraum des Unternehmens. RIB ist für offensive Kommunikation bekannt. Dem einen gefällt das, dem anderen weniger. Da kann man trefflich drüber streiten. Wenn der Vorstand eine Bewilligung (wie in #1024 beschrieben) als kursrelevant einschätzt und das deshalb meldet, seh ich jedenfalls keinen Grund, ihm das vorzuwerfen. Das heißt ja nicht, andere Vorstände müssen das genauso sehen.
Man kann es auch wie IVU machen, die faktisch gar nichts melden. Auf Nachfrage von mir meinen sie immer nur, das wäre nicht kursrelevant, worüber ich mich köstlich amüsieren könnte. Insofern es gibt das eine wie das andere Extrem.
Fazit: Sicher ist das keine Pflicht, so etwas zu melden. Ich seh aber auch keinen Grund sowas zu kritisieren, denn kursrelevant ist so ein sehr großer Auftrag, der ja durchaus einen Umfang von 30-40% der bisherigen Jahresumsätze haben könnte, allemal. Und wenn man dann ganz dicht dran ist, kann man das doch melden. Ist ja nicht so als hätte man den Auftrag als fix eingetütet vermeldet, sondern man hat genau beschrieben, in welcher Phase man sich dabei befindet.
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