Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021 Der Hauptversammlung wird der nachstehende Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen: Der im Geschäftsjahr 2021 erzielte und im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 61.093.641,21 wird wie folgt verwendet: Ausschüttung einer Dividende mit einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 7.767.563,00, das entspricht EUR 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021. Gesamtbetrag der Dividende = EUR 7.767.563,00 Einstellung in andere Gewinnrücklagen = EUR 0,00 Gewinnvortrag = EUR 53.326.078,21 Bilanzgewinn = EUR 61.093.641,21 Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Wie sich aus § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG ergibt, kann eine frühere Fälligkeit nicht festgelegt werden. Die Dividende soll daher am 5. September 2022 ausgezahlt werden.
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