OFAC hat mit den ersten Schritten zur Lockerung der Sanktionen gegen Gazprombank begonnen. Heute wurde die Allgemeine Lizenz Nr. 115 erteilt , die alle Transaktionen im Zusammenhang mit zivilen Kernenergieprojekten genehmigt, d. h. Transaktionen, die ausschließlich zur Unterstützung ziviler Kernenergieprojekte durchgeführt werden, die vor dem 21. November 2024 gestartet wurden. Die Genehmigung gilt nicht für das Kernkraftwerksprojekt Paks II in Ungarn. OFAC hat auch festgelegt, welche Aktivitäten als zivile Kernenergie gelten. Dieses Konzept umfasst: Abbau, Produktion, Verarbeitung, Umwandlung, Anreicherung, Verpackung, Transport oder Kauf von Uran in jeglicher Form; Produktion, Erzeugung, Übertragung oder Austausch von Kernenergie, Kernbrennstoffen oder Abfaellen und die Umsetzung ziviler Kernenergieprojekte.
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