Es ist ein wegweisendes Urteil: Das Bundesverfassungsgericht hat milliardenschwere Staatsanleihenkäufe der Europäischen Zentralbank als teilweise grundgesetzwidrig beanstandet.
007_Bond
: Klar,die vielen Millionen Menschen, die
Geld für ihre Altersabsicherung sprich Rentenvorsorge gespart haben und nun leer ausgingen. Den Staat kann man nicht verklagen? OMG - da hat wieder einmal jemand keine Ahnung. *LOL
hat die Aufgabe, die Verfassungsmäßigkeit des Handelns der Legislative und Exekutive zu kontrollieren. Da die Entscheidungen der EZB nicht - wohlweislich und vertraglich so geregelt - nicht der Entscheidungsgewalt der einzelnen Parlamente und Regierungen der Mitgliedsstaaten unterliegen, stehen sie auch nicht unter dem Vorbehalt der Bundesverfassungsgerichtes. Die Kontrolle des Verhaltens der EZB hinsichtlich des EU-Rechts obliegt dem EuGH. Und sich dazu zu äußern, ob den Richtern die geldpolitischen Maßnahmen der EZB und deren Folgen gefallen oder nicht und das in ein (Schein-)Urteil zu verpacken, gehört erst Recht nicht nicht zu seinen Aufgaben. Sie fallen schlicht nicht in den Kompetenzbereich des BVerfG. Für mich ein peinlicher Lapsus.
Weckmann
: Dr. Alexander Thiele, Privatdoz. für Öffentliches
Recht und Europarecht an der Universität Göttingen, aus der Nr. 11: Er weist darauf hin, dass die EZB-Gegner sich selbst ein Bein gestellt haben könnten, wenn die EZB nämlich die Inflation schleifen ließe, weil Zinserhöhungen zu schlimme wirtschaftspolitische Folgen hätten. Das BVerfG habe damit durch die Hintertür ein weiteres Ziel der Geldpolitik eingeführt, mit dem das vorrangige Ziel der Preisstabilität unterlaufen werden könne. Somit könne sich für die Stabilitätsfreunde mittelfristig ein Pyrrhussieg ergeben. Er weist auch noch darauf hin, dass das BVerfG nichts dazu schreibt, wie sich die Wirtschaft ohne die Intervention der EZB entwickelt hätte. Es wäre womöglich noch schlimmer geworden.
des Anleihenkaufprogramms, um das es vor Gericht alleine ging. In die Zinsentscheidungen der EZB haben sie sich nicht gewagt. Das wäre noch peinlicher gewesen.
007_Bond
: Der Euro ist heute doch nicht mehr einmal das
Papier wert, auf dem er gedruckt wurde. Dies erinnert stark an Hans Christian Andersen - des Kaisers neue Kleider! Das ist doch alles nur noch reine Illusion. Und die EZB ist letztendich nur die Luftpumpe für diese immer größer werdende Blase.
007_Bond
: Ausblick: Derjenige, der sein Leben lang
hart gearbeitet und für sich selbst Vorsorge betrieben hat, wird am Ende alles verlieren. Aber bei Barcode scheinen offenbar die vier Prinzipien ethischen Handelns in Bereichen - vergleichsweise einer Festplatte - in Bereichen mit defekten Sektoren abgelegt zu sein.
Weckmann
: BVerfG: Anträge gegen PSPP unzulässig u unbegrün-
det. Das BVerfG hat 2 Anträge auf Vollsteckungsanordnungen (u.a. des Herrn Gauweiler und des Herrn Lucke) insbes. auf Auskünfte gegen die Bundesregierung und den BT sowie auf ein Einwirken von Bundesregierung und Bundestag auf die EZB abgelehnt.
"3. Mit den genannten umfangreichen Maßnahmen sind Bundesregierung und Bundestag im Gefolge des Urteils vom 5. Mai 2020 und in Wahrnehmung ihrer Integrationsverantwortung tätig geworden und haben damit dem Untermaßverbot genügt. ... Der ihnen bei der Erfüllung der sich aus dem Urteil ergebenden Anforderungen zukommende weite (politische) Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 125, 39 <78>; ...) umfasst auch die Art und Weise des Vorgehens wie etwa das technische und kommunikative Procedere." https://www.bundesverfassungsgericht.de/...rs20210429_2bvr165115.html RandNr. 108