Der seltsame Kursverfall -noch weit jenseits der schwärzesten "Analysen" und Kursprognosen der vergangenen Monate- beschäftigt mich auch heute und lässt keine rechte Freude an der Kurserholung aufkommen. Um ehrlich zu sein: mir ist etwas mulmig.
Hintergrund meiner Befürchtungen ist die Tatsache, dass Frau Klatten wie auch alle anderen Ankeraktionäre, den Kursverfall hätten verhindern können. Und eigentlich müssen, wenn man an etwaige Wertberichtigungen denkt (Klattens Einstiegspreise 2009 lagen ja -wie ich in meinem Beitrag #1 schon schrieb- erheblich über den aktuellen Preisen). Diese Tatsache ist umso befremdender, wenn man bedenkt, dass die KE bei höheren Kursen erheblich mehr eingebracht hätte.
Warum also hat Klatten nichts gegen den Kurseinbruch unternommen? Und warum wurde die KE so überhastet verkündet und durchgezogen?
Möglicherweise aus dem Grund, den ich als einzigen fürchte: die Ankeraktionäre wollen uns loswerden. Das könnte so ablaufen:
Der Kurs wird monatelang abwärts "gepflegt". Für die Ankeraktionäre ein Klacks. Unterwegs werden die Kleinaktionäre noch mit einer "KE" gemolken. Viele machen mit, in der irrigen Annahme, sie seien damit bestens für den bevorstehenden Kursanstieg positioniert (ich hab es mir verkniffen). Danach wird der Kurs drei Monate lang tief gehalten. Und am Ende kommt...ein Übernahmeangebot. Zum Jubel allerdings kein Grund. Denn Klatten & Co. könnten jetzt einen bösen Giftpfeil aus dem Köcher ziehen: den Paragraphen 5 der WpÜG-Angebotsverordnung. Den Inhalt dieses Wortungetüms dürften die meisten schon kennen: die berüchtigte 3-Monatsregel. Der Absatz 1 lautet so:
"(1) Sind die Aktien der Zielgesellschaft zum Handel an einer inländischen Börse zugelassen, muss die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs dieser Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung nach § 10 Abs. 1 Satz 1 oder § 35 Abs. 1 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes entsprechen."
Das könnte am Ende darauf hinauslaufen, dass wir zu einem Kurs abgespeist werden, der vermutlich irgendwo in der Pampa zwischen 13,- und 18,- Euro liegen könnte.
Ich kann nur hoffen, dass ich mit meiner Befürchtung daneben liege. Läge ich aber richtig, wäre das ein elender Schurkenstreich und es wäre ganz gewiss nicht das erste Mal, dass
Kleinanleger -unter denen ja viele Berufstätige sind,die sich fürs Alter etwas ansparen wollen-
abgezockt werden. Einmal sogar unter staatlicher Regie (HRE).
Meinungen und Argumente dazu wären mir sehr willkommen und bestimmt für alle wichtig und interessant.
Link zur WpÜG-Angebotsverordnung:
http://www.gesetze-im-internet.de/wp_gangebv/BJNR426300001.html