wäre die BESTE Sache.
Quelle
https://de.wikipedia.org/wiki/PrivatplatzierungHintergründe
Privatplatzierungen finden immer unter Ausschluss einer Börse (öffentlicher Handelsplatz) statt, indem einige wenige Privatpersonen oder Institutionen direkt angesprochen werden. Privatplatzierungen entbinden teilweise von Publizitätspflichten wie dem Wertpapierprospekt bei Kapitalerhöhungen.
Meist müssen sich die potenziellen Käufer durch gesetzliche Mindestvorschriften qualifizieren, um am Verkauf teilnehmen zu können (Vermögensgrenze, entsprechende Risikogruppe nach WpHG); immer müssen die beteiligten Investoren jedoch über ein großes Vermögen verfügen, da Privatplatzierungen meist einen sehr hohen Preis pro Vermögensgegenstand haben (ggf. mehrere Millionen). Das Gegenteil bildet der öffentliche Vertrieb, für den es in der Regel einer Zulassung durch die Finanzaufsichtsbehörde (in Deutschland die BaFin) bedarf. Bei der Privatplatzierung werden Vermögensgegenstände an Kunden verkauft, zu denen bereits eine Kundenbeziehung besteht. Mit der Privatplatzierung können auch Regulierungen (Veröffentlichungspflichten, Prospektpflicht, Anlagebeschränkungen, Finanzberichte) umgangen werden.
Meist wird der Vermögensgegenstand vom Emittenten – eventuell auf dem Weg über eine Investmentbank – direkt an den Investor verkauft. Ein Zweitmarkt im Sinne einer Börse existiert meist nicht für privat platzierte Vermögensgegenstände.
Beispiele für privat platzierte Vermögensgegenstände sind:
geschlossene Fonds
Hedgefonds
junge Aktien aus einer Kapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts
Schuldscheindarlehen
Deutschland
In Deutschland muss neben einer bereits bestehenden Kundenbeziehung (früherer Erwerb von Anlageprodukten) ein qualifiziertes Anlage- oder Vermögensberatungsverhältnis bestehen und der Kunde muss damit rechnen, unaufgefordert über weitere „interessante“ Anlageprodukte informiert zu werden.